E-Health

FAQ

Allgemein

Durch E-Health haben Sie immer und überall Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten – schnell und sicher. Außerdem können Sie Ihre Gesundheitsdaten einfach mit Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern austauschen.

Zur E-Health-Welt gehören beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept, welche wir Ihnen ab sofort zur Verfügung stellen.

Natürlich ist die Nutzung für Sie vollkommen freiwillig.

  • Mit dem Online Check-In können Sie sich in Ihrer Arztpraxis anmelden
  • Arztbriefe, Laborberichte, Röntgenbilder etc. jederzeit digital griffbereit in Ihrer uniVersa E-Health App
  • Sie entscheiden flexibel, wer Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten erhält und wer nicht
  • Rezepte erhalten Sie ganz einfach digital – auch Folgerezepte
  • Medikamente bequem per App vorbestellen

Durch den Online Check-In können Sie digitale E-Health-Services nutzen. Durch diese Funktion werden die dafür notwendigen Daten (z.B. KVNR) sicher an den Empfänger übertragen.

  1. Scannen Sie vor Ort den QR-Code mit Ihrer uniVersa E-Health App.
  2. Bestätigen Sie den Online Check-In und die Übermittlung Ihrer Daten an die Arztpraxis - z. B. Ihre Krankenversichertennummer (KVNR).
  3. Damit sind Sie in der Arztpraxis angemeldet.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Online Check-In finden Sie hier.

Wenn Sie bei uns privat krankenvollversichert sind, können Sie die uniVersa E-Health App verwenden.

Derzeit ist die Nutzung der uniVersa E-Health App nur für Versicherungsnehmer möglich.

Wir arbeiten bereits daran, die Vorteile auch den mitversicherten Personen (z.B. Ehepartner oder Kinder) zur Verfügung zu stellen.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ist ein digitaler Speicherort zur Ablage medizinischer Unterlagen wie Befunde, Arztbriefe und Medikationspläne. Sie ermöglicht den schnellen Informationsaustausch zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken.

Mit der ePA haben Sie Ihre medizinischen Unterlagen jederzeit griffbereit.

Nein, die Nutzung ist für Sie vollkommen freiwillig.

Derzeit hat ein Widerspruch keine rechtliche Relevanz, da die Anlage der ePA nach derzeitiger Gesetzeslage auf freiwilliger Basis erfolgt. Sofern Sie sich nicht aktiv über das Kundenportal zur Nutzung der ePA freischalten lassen, wird für Sie deshalb keine elektronische Patientenakte angelegt.

Sofern Sie bereits heute der Anlage einer ePA widersprechen wollen, können Sie Ihren Widerspruch im Kundenportal (www.universa.de/kundenportal) über den Menüpunkt „E-Health“ selbstständig  hinterlegen.

Nein, bitte beachten Sie, dass die technische Anlage der ePA nach der Freischaltung bis zu 24h dauern kann.

Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Sie können selbst Dokumente über die uniVersa E-Health App hochladen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum eigenständigen Hochladen der Dokumente in Ihre ePA finden Sie hier.
  2. Von Ihnen berechtigte Leistungserbringer können Dokumente einstellen.

Ja, Sie können jederzeit Dokumente aus Ihrer ePA löschen.

Die Dokumente sind danach nur in Ihrer ePA gelöscht. Bei Ihren Leistungserbringern liegen die Dokumente weiterhin vor. So können keine Gesundheitsdokumente von Ihnen verloren gehen.

Die entsprechenden Berechtigungen können Sie eigenständig vergeben. Dadurch legen Sie fest, wer Informationen einsehen und wer Unterlagen hochladen darf. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechtigung eines Leistungserbringers finden Sie hier.


Wir als Versicherer können die Inhalte Ihrer ePA nicht einsehen.

Nein, wir als Versicherer können die Inhalte Ihrer ePA nicht einsehen.

Ja, Sie können bis zu fünf Vertreter (z.B. Familienangehörige, Betreuer) über die uniVersa E-Health App berechtigen. Diese Vertreter müssen nicht bei uns versichert sein. Die Vertreter müssen dazu immer die ePA-App ihrer eigenen Versicherung nutzen.

Wichtig: Gewähren Sie den Zugriff auf Ihre ePA nur Personen, denen Sie vertrauen. Die Vertreter erhalten Einsicht in Ihre Gesundheitsdaten.

Berechtigte Vertreter können medizinische Dokumente wie Befunde, Arztbriefe oder Medikationspläne einsehen, hoch-/herunterladen, verbergen und löschen. Zudem können sie Ärzten, Krankenhäusern oder Apotheken den Zugriff auf Ihre ePA erlauben oder entziehen.

E-Rezept

Das E-Rezept wird digital erstellt und signiert. Dieses können Sie direkt in der Apotheke einlösen oder zur Vorbestellung an diese weiterleiten. Dafür brauchen Sie die E-Rezept-App der gematik.

Über Ihre gematik App können Sie diese immer und überall abrufen – auch eingelöste E-Rezepte haben Sie jederzeit im Blick.

  1. Bei teilnehmenden Arztpraxen können Sie vor Ort über die uniVersa E-Health App den QR-Code scannen (Online Check-In). Damit sind Sie in der Arztpraxis angemeldet.
     
  2. Ihr E-Rezept sehen Sie in der gematik-App.
     
  3. Dieses können Sie direkt in der Apotheke einlösen oder zur Vorbestellung an diese weiterleiten.
     
  4. Zur Erstattung schicken Sie uns das E-Rezept aus der gematik-App direkt in die uniVersa RechnungsApp. Natürlich können Sie das E-Rezept auch als PDF über das Kundenportal hochladen.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verknüpfung der gematik-App und der Einlösung des E-Rezepts finden Sie hier.

Ja, auf Wunsch erhalten Sie in Ihrer Arztpraxis ein ausgedrucktes Rezept. Dieses können Sie dann wie gewohnt in Ihrer Apotheke einlösen.

Sie erhalten Ihre Folgeverordnung direkt in der E-Rezept App der gematik.

Apotheken sind verpflichtet E-Rezepte einzulösen.

E-Rezepte können in allen Apotheken, also auch Online-Apotheken, eingelöst werden.

Datenschutz / Sicherheit

Ja, die Sicherheitsarchitektur der E-Health-Services wird kontinuierlich geprüft. Dabei sind das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eng eingebunden, um maximale Sicherheit und Datenschutz zu gewährleisten.

Installation / Registrierung / Anmeldung

Für alle Krankenversicherten - egal ob privat oder gesetzlich - wird eine persönliche KVNR vergeben. Diese ist lebenslang gültig. Auch bei einem Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung bleibt sie gleich. Ihre VSNR wiederum bezieht sich auf Ihre Verträge bei uns. Diese benötigen Sie für alle Versicherungsangelegenheiten rund um Ihren Krankenversicherungsvertrag.

Alle Informationen rund um das Thema Krankenversichertennummer (KVNR) erhalten Sie über https://www.universa.de/kundenservice/haeufige-fragen-faq/krankenversicherung/faq-krankenversichertennummer/

1. Melden Sie sich im uniVersa Kundenportal an.
   Sie haben noch keinen Account für das uniVersa Kundenportal? Dann registrieren Sie sich jetzt unter www.universa.de/kundenportal.

2. Im Kundenportal können Sie sich über den Menüpunkt „E-Health“ zur Nutzung freischalten lassen.

3. Bitte registrieren Sie sich im Anschluss in Ihrer uniVersa E-Health App mit:

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
  • Krankenversichertennummer (KVNR)
  • Geburtsdatum
  • Postleitzahl

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung und Anmeldung finden Sie hier.

Zur Freischaltung wird aktuell ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion benötigt. Nähere Informationen rund um den Online-Ausweis finden Sie unter: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html

Darüber hinaus ist die Nutzung der uniVersa E-Health App aber auch mit der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR möglich. Nähere Informationen rund um die eID-Karte finden Sie unter: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/eID-karte-der-EU-und-des-EWR/eid-karte-der-eu-und-des-ewr-node.html

Sie können die uniVersa E-Health App mit folgenden aktuellen Betriebssystemen nutzen:

  • Android (empfohlener Browser: Chrome)
  • iOS (empfohlener Browser: Safari)

Wichtig: Auf Ihrem Smartphone wird die Near Field Communication (NFC) Funktion benötigt. Ob Ihr Smartphone über eine NFC-Funktion verfügt, können Sie in den Geräteeinstellungen prüfen.

Auf Tablets, Computer oder Laptops können Sie unseren Service nicht nutzen – dieser ist aktuell nur für Smartphones verfügbar.

Hilfe

Unser E-Health-Support-Team steht Ihnen Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr mit Ausnahme der bundesweiten Feiertage zur Verfügung:

Telefon: +49 911 5307-3727

Sie erreichen uns auch unter:

versichertenhelpdesk-universa@pkv-epa.de

Die Ombudsstelle ist eine zentrale Anlaufstelle um Ihre Fragen rund um das Thema elektronische Patientenakte (ePA) zu beantworten. Sie kann Sie unter anderem dabei unterstützen:

  • Widersprüche verwalten
  • Leistungserbringer berechtigen/blockieren
  • ePA-Protokoll abrufen

Unsere Ombudsstelle steht unter der Telefonnummer +49 911 5307-0 zur Verfügung.

Sie erreichen uns auch unter:

service@universa.de