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Glossar

Sie wissen nicht was manche Versicherungsbegriffe bedeuten? Von A-Z finden Sie Erklärungen rund um das Thema Versicherung und vieles mehr.

Buchstabe A

  • Aktuare sind wissenschaftlich ausgebildete Sachverständige, die sich im Versicherungswesen, im Bausparwesen oder der Altersversorgung auf der Grundlage mathematisch-statistischer Methoden mit der Modellierung, Bewertung und Steuerung von Risiken befassen. Insbesondere beschäftigen sie sich mit der Wahrscheinlichkeitstheorie, der mathematischen Statistik und der Finanzmathematik.

  • In den AVB sind die Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft geregelt. Sie müssen dem Antragsteller in der Regel vor Abschluss des Vertrages zur Verfügung gestellt worden sein.

  • Mit dem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. In der Beitragsberechnung der PKV ist diese Entwicklung bereits einkalkuliert. Die Beiträge werden so kalkuliert, dass bereits heute eine systematische Vorsorge für das Alter gebildet wird. Solange die Versicherten jünger sind, werden mit einem Teil des Beitrags Alterungsrückstellungen aufgebaut, welche die im Alter ansteigenden Gesundheitskosten finanzieren.

  • Der Antrag ist eine einseitig, empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist und so angelegt sein muss, dass der Erklärungsgegner sie durch ein einfaches "Ja" annehmen kann. Der Antrag wird zumeist mit Hilfe eines Formulars des Versicherers gestellt, welches alle zur Beurteilung des Risikos relevanten Informationen erfragt. Der Antrag hat in der Personenversicherung eine besondere Bedeutung für die Gesundheitsprüfung des Versicherers, weshalb falsche, fehlerhafte oder fehlende Angaben den Versicherungsschutz gefährden können.

  • Der Antragsteller unterschreibt den Vertrag beim Versicherungsunternehmen und wird somit, bei Annahme des Vertrags, zum Versicherungsnehmer.

  • Das Äquivalenzprinzip dient als Grundlage zur Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung. Die Beiträge werden am persönlichen Risiko des Versicherten gemessen. Die wichtigsten Faktoren hierbei sind in erster Linie das Alter, der gesundheitliche Zustand bei der Antragsstellung sowie der individuell gewählte Leistungsumfang.

  • Die Aufschubzeit ist der zeitliche Abschnitt zwischen Vertragsbeginn und dem Beginn der Rentenzahlungen. Sie gibt es nur bei aufgeschobenen Rentenversicherungen. Im Gegensatz hierzu gibt es bei der sofort beginnenden Rentenversicherung keinen Einzahlungszeitraum, sondern es wird anstelle von laufenden Beiträgen ein hoher Einmalbeitrag eingezahlt. Die Rentenzahlung erfolgt dann ab sofort.

  • Die private Auslandsreisekrankenversicherung bietet Versicherungsschutz für ambulante sowie stationäre Behandlungen bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. Zusätzlich sieht der Tarif unter anderem Leistungen für einen medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Rücktransport vor.

    Der Vorteil für privat versicherte Kunden: Leistungen aus der Auslandsreisekrankenversicherungen werden einem eventuell vorhandenen Selbstbehalt der Krankenvollversicherung nicht angerechnet und haben keinen Einfluss auf eine eventuelle Beitragsrückerstattung.

    Da der Leistungsanspruch gesetzlich Versicherter im Ausland nur sehr eingeschränkt gilt, empfiehlt sich vor allem für gesetzlich Versicherte hier eine private Vorsorge zu treffen.

  • Buchstabe B

  • Siehe auch "Prämie".

    Vereinbarter Beitrag, welcher für den Versicherungsschutz bezahlt werden muss.

  • Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, seine Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen. Dies hat zur Folge, dass die Leistung im Versicherungsfall geringer ausfällt, da weniger Beiträge einbezahlt wurden. Wird die jeweils tariflich festgelegte, beitragsfreie Versicherungssumme nicht erreicht, erlischt die Versicherung durch die Beitragsfreistellung und es wird der vorhandene Rückkaufswert ausbezahlt. Die Leistungen von Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung reduzieren sich ebenfalls oder fallen vollkommen weg.

  • Hierbei werden für die Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Berufe mit einer vergleichbar hohen Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls in Gruppen unterteilt. Dadurch kann eine einheitliche Prämie berechnet werden.

  • Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit seinen Arbeitnehmern finanzielle Unterstützungen für dessen Altersvorsorge zu bieten. Zum Beispiel durch die vermögenswirksamen Leistungen. Diese betragen bis zu 40 EUR im Monat und werden auf das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers angerechnet. Der Arbeitnehmer hat zusätzlich die Möglichkeit, einen Teil seines Gehaltes mit in die Vorsorge einfließen zu lassen (Entgeltumwandlung). Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge verwendet. Es werden keine Sozialabgaben und keine Einkommenssteuer für diesen Anteil erhoben.

  • In der Lebensversicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, ein Bezugsrecht für die Leistungen aus der Versicherung zu bestimmen, d.h. festzulegen, wer im Versicherungsfall die vertragliche Leistung erhalten soll. Er hat die Wahl zwischen einem widerruflichem und einem unwiderruflichem Bezugsrecht.

    Beim unwiderruflichen Bezugsrecht erhält der Berechtigte sofort einen Anspruch auf die versicherte Leistung. Die Rechte aus dem Vertrag, wie z. B. das Kündigungsrecht, verbleiben aber bei dem Versicherungsnehmer. Eine Änderung des unwiderruflichen Bezugrechts ist bis zum Eintritt des Versicherungsfalles nur mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten möglich. Beim widerruflichen Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer bis zum Eintritt des Versicherungsfalles jederzeit das Bezugsrecht ändern, ohne das es hierzu der Zustimmung des bisherigen Bezugsberechtigten bedarf.

    Bezugsrechte können sowohl für Leistungen im Erlebens- als auch für Leistungen im Todesfall festgelegt werden.

  • Buchstabe C

  • Mit dem uniVersa Case Management bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Service an. Wir unterstützen Sie telefonisch bei der Abwicklung Ihres Schadens und begleiten Sie während des gesamten Schadenabwicklungsprozesses.

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  • Buchstabe D

  • Die Direktversicherung ist einer der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Hierbei schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben seines Arbeitnehmers als versicherte Person einen Versicherungsvertrag (Renten- oder Kapitalversicherung) ab. Bezugsberechtigt ist der Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene. Die Beiträge entrichtet der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat durch Entgeltumwandlung die Möglichkeit, die Versicherung zusätzlich zu finanzieren.

  • Die heutige Altersvorsorge in Deutschland basiert auf drei Schichten:

    1. Schicht: Basisvorsorge (Basis-Rente + gesetzliche Rentenversicherung)
    2. Schicht: Zusatzversorgung (Betriebliche Altersversorgung + Riester-Rente)
    3. Schicht: Private Vorsorge/Kapitalvorsorge (z. B. private Rentenversicherung)

    Durch eine Kombination aus diesen drei Schichten soll eine ausreichende und umfassende Altersvorsorge gewährleistet werden. Früher sprach man in diesem Zusammenhang auch von dem Drei-Säulen-Modell.

  • Die Dynamik ist eine regelmäßige Erhöhung des Beitrags und der Versicherungssumme. Häufig wird hier ein fester Prozentsatz für die Dynamisierung festgelegt. Ziel dieser Erhöhungen ist die regelmäßige Anpassung des Vertragsumfangs an den steigenden Versorgungsbedarfs. Zudem wirken die Erhöhungen dem schleichenden Wertverlust durch die Inflation entgegen. Der dynamischen Anpassung kann bis zu drei Mal in Folge widersprochen werden. Auch ein Ausschluss der Dynamik ist während der Vertragslaufzeit möglich. Ein erneuter Einschluss der Dynamik ist dann aber nicht mehr möglich.
     

    In der Sachversicherung:
    Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisindexes angepasst. Sie erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für "Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.

    Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.

  • Buchstabe E

  • Unter Eigenbehalt (Selbstbehalt, Selbstbeteiligung) versteht man den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). Er wird als absoluter oder prozentualer Anteil vertraglich vereinbart. Nur darüber hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt.

  • Je mehr Entgeltpunkte ein Versicherter während seiner Erwerbszeit erhält, desto höher wird dessen gesetzliche Rente ausfallen. Entgeltpunkte erhält man durch das Einzahlen von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Je höher dabei die Beiträge sind, desto mehr Entgeltpunkte erhält der Versicherte.

  • Auch "verminderte Erwerbsfähigkeit". (Volle) Erwerbsminderung liegt vor, wenn ein Versicherungsnehmer aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, nicht mindestens drei Stunden am Tag erwerbstätig zu sein. Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann.

  • Buchstabe G

  • Ein Teil der Sozialversicherung. Unterstützung in der Arbeitslosigkeit, z. B. durch finanzielle Hilfe bei Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Förderung der beruflichen Qualifikationen.

  • Ein Teil der Sozialversicherung. Erstattet Kosten Ihrer Versicherten z. B. für ambulante und stationäre (zahn-)ärztliche Behandlungen sowie für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Auch die Rehabilitation und Prävention wird unterstützt.

  • Ein Teil der Sozialversicherung. Die erstatteten Leistungen richten sich jeweils nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit des Versicherten.

  • Ein Teil der Sozialversicherung. Es herrscht der sogenannte Generationenvertrag. Die heutigen Erwerbsfähigen finanzieren durch ihre Beiträge die jetzigen Rentner. Durch die Rentenversicherung werden z. B. Altersrente und Hinterbliebenenrente getragen.

  • Ein Teil der Sozialversicherung. Sie dient zum Schutz der Versicherten vor finanziellen Schwierigkeiten während einer Berufsunfähigkeit, nach einem berufsbedingtem Unfall oder einer Berufskrankheit. Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg sind ebenfalls im Schutz inbegriffen. Den Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber alleine in voller Höhe. Jedoch besteht zum Beispiel in der Freizeit keinerlei Versicherungsschutz. Deshalb ist es empfehlenswert eine private Unfallversicherung abzuschließen, um vollständig abgesichert zu sein. Insbesondere für Hausfrauen ist dies eine Überlegung wert, da diese gar keinen Unfallversicherungsschutz besitzen.

  • Sie ist Voraussetzung bei Abschluss einer Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung.

  • Die Gliedertaxe ist eine Übersicht zur Bemessung der Invalidität in der Unfallversicherung. Sie gibt an, welcher Invaliditätsgrad sich aus einer vollständigen Funktionsunfähigkeit der verschiedenen Gliedmaßen/Körperteile ergibt.

  • Buchstabe H

  • Die Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung. Sie schützt den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen bei Schadenersatzansprüchen Dritter, indem sie diese erstattet oder unberechtigte Ansprüche abwehrt.

  • Die Hauptfälligkeit eines Vertrages ist der jährlich wiederkehrende Termin zu dem das Versicherungsjahr abläuft.

  • Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Darüber hinaus fallen beispielsweise auch Wertsachen und Bargeld unter die Definition des Begriffs Hausrat im Rahmen der Hausratversicherung.

  • Die Hausratversicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

    • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
    • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat,
    • Leitungswasser,
    • Sturm, Hagelschlag

    zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen.

    In der Hausratversicherung werden die zerstörten, beschädigten oder abhanden gekommenen Gegenstände in der Regel zu ihrem Neuwert erstattet.

  • Buchstabe I

  • Eine Invalidität im Sinne der Unfallversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls auf Dauer in ihrer körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.

  • Der Anspruch auf Leistungen durch die private Unfallversicherung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad. (siehe hierzu auch: Gliedertaxe). Bei einem Invaliditätsgrad von 100%, wird die vollständige, vereinbarte Versicherungssumme fällig. Bei Teilinvalidität wird eine dem jeweiligen Invaliditätsgrad ensprechende Summe ausbezahlt.

  • Buchstabe J

  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen. Die JAEG wird jährlich zum 01.01. überprüft und angepasst.

  • Buchstabe K

  • Jeder Kfz-Halter ist laut Gesetz verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche einem Dritten durch den
    Betrieb eines Kraftfahrzeuges und aufgrund der Schuld einer der versicherten Personen zugefügt wurden.

  • Neugeborene können bis zu 2 Monate nach der Geburt rückwirkend ohne
    Gesundheitsprüfung und Wartezeiten versichert werden. Eine Adoption steht einer Geburt gleich, insofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Der einzige Unterschied: Bei adoptierten Kindern darf der Versicherer bei Vorerkrankungen einen Risikozuschlag erheben.

    Voraussetzungen:

    • Mindestens ein Elternteil ist zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens 3 Monaten versichert
    • Der Antrag erfolgt innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt
    • Das Kind darf nicht höher/umfassender versichert sein, als die Eltern
  • Zusatzversicherung für stationäre Krankenhausaufenthalte. Der Versicherte erhält pro Aufenthaltstag im Krankenhaus einen vertraglich festgelegten Betrag. Mit dem Krankenhaustagegeld werden unter anderem Nebenkosten wie z. B. Telefongebühren oder eine bessere Unterbringung finanziert.

  • Das Krankentagegeld dient zur Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls. Der Versicherte erhält im Versicherungsfall pro Tag der Arbeitsunfähigkeit einen vertraglich festgelegten Betrag.

  • Individueller Krankenversicherungsschutz für Freiberufler, Selbständige, Beamte sowie
    Arbeitnehmer bzw. Angestellte, deren Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Sie ist die Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Als Privatpatient können Sie im Vergleich zu einem gesetzlich Versicherten deutlich bessere Leistungen erhalten. 

  • Erweiterter Krankenversicherungsschutz für gesetzlich Versicherte. Durch eine Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, zum Beispiel beim Zahnarzt eine Erstattung auf dem Niveau eines Privatpatienten, oder im Krankenhaus ein Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung zu erhalten.

  • Buchstabe L

  • Lebensversicherungen sind Versicherungen, bei denen bei Tod der versicherten Person und/oder deren Erleben des Versicherungsablaufes eine vereinbarte Versicherungssumme oder eine Rente geleistet wird.

    Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Formen der Lebensversicherung:

    • Risikoversicherung
    • Rentenversicherung (klassisch oder fondsgebunden)

    Zudem bieten wir noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung an, welche das Risiko einer Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit der versicherten Person während der Vertragslaufzeit absichert.

  • Bei bereits eingetretenen oder vorhersehbaren Risiken hat das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit vereinzelt Leistungsausschlüsse im Vertrag zu vereinbaren. Es können z. B. einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

  • Buchstabe N

  • Als Neuwert wird der Wiederbeschaffungswert einer Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand bezeichnet.

  • Buchstabe O

  • Obliegenheiten sind nicht einklagbare Rechtspflichten, die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden, wie zum Beispiel die Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder Schadenminderungspflicht. Verletzt der Versicherungsnehmer diese, kann es abhängig vom Grad des Verschuldens zu einer rückwirkenden Vertragsanpassung, einem Rücktritt vom Versicherungsvertrag oder einer (rückwirkenden) Leistungsfreiheit für den Versicherer kommen.

  • Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Versicherungsnehmer kostenfreie Schlichtungsstelle. Kommt es zwischen Verbraucher und Versicherungsunternehmen zu Meinungsverschiedenheiten, kann der Ombudsmann als Schiedsperson eingeschalten werden, um den Fall ohne Gerichtsverfahren zu schlichten. Wurde bei einem Fall jedoch schon ein Urteil vom Gericht gefällt, ist keine Beschwerde beim Ombudsmann mehr möglich. Entscheidungen des Ombudsmanns sind nur für den Versicherer verbindlich, jedoch nicht für den Versicherungsnehmer.

  • Buchstabe P

  • Eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Die eingezahlten Beträge können weitestgehend frei am Kapitalmarkt angelegt werden. Der Arbeitnehmer kann maximal 4% seines Bruttoeinkommens zusätzlich zu den Arbeitgeberbeiträgen einzahlen.

  • Eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich hierbei, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen einmalige oder laufende Versorgungsleistungen (Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Todesfallleistungen) zu zahlen. Diese eingegangene Verpflichtung muss das Unternehmen aus eigenen Mitteln leisten, d.h. der Arbeitgeber zahlt die Rente oder die Kapitalzahlung später selbst an den (ausgeschiedenen) Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene aus. Hierzu schließen viele Arbeitgeber sogenannte Rückdeckungsversicherungen (bestimmte Form einer Lebensversicherung) ab.

  • Personenversicherungen sind Versicherungen, bei denen das Leben bzw. der Gesundheitszustand der versicherten Person das versicherte Risiko darstellt. Personenversicherungen sind die Lebens-, die private Kranken- und die Unfallversicherung. 

  • Eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Die eingezahlten Beträge können weitestgehend frei am Kapitalmarkt angelegt werden. Der Arbeitnehmer kann maximal 4% seines Bruttoeinkommens zusätzlich zu den Arbeitgeberbeiträgen einzahlen.

  • Auch „Beitrag". Vereinbarter Beitrag, welcher für den Versicherungsschutz bezahlt werden muss.

  • Arbeitnehmer bzw. Angestellte, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, können gegebenenfalls in die private Krankenversicherung wechseln. Beamte und Selbständige können sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. 

  • Der Leistungsumfang der privaten Pflegepflichtversicherung ist identisch mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Nachdem diese Leistungen jedoch nur eine Grundabsicherung darstellen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit Pflegezusatzversicherungen bzw. eine Pflegetagegeldversicherung abzuschließen.

  • Die private Rentenversicherung dient dazu, die persönliche Versorgungslücke im Rentenalter zu schließen (siehe auch "Drei-Schichten-Modell"). Sie kann gegen laufende Beitragszahlung oder gegen Zahlung eines Einmalbeitrags abgeschlossen werden, als aufgeschobene oder sofortbeginnende Rentenversicherung. Die Zahlung der Rente erfolgt, solange die versicherte Person lebt. In der Regel kann zu Rentenbeginn anstelle einer Rentenzahlung auch eine Kapitalabfindung gewählt werden.

  • Buchstabe R

  • Die private Rentenversicherung dient dazu, die persönliche Versorgungslücke im Rentenalter zu schließen (siehe auch "Drei-Schichten-Modell"). Sie kann gegen laufende Beitragszahlung oder gegen Zahlung eines Einmalbeitrags abgeschlossen werden, als aufgeschobene oder sofortbeginnende Rentenversicherung. Die Zahlung der Rente erfolgt, solange die versicherte Person lebt. In der Regel kann zu Rentenbeginn anstelle einer Rentenzahlung auch eine Kapitalabfindung gewählt werden.

  • Die Rechtsschutzversicherung soll den Versicherungsnehmer bei Rechtsstreitigkeiten finanziell unterstützen. Sie leistet z. B. bei anfallenden Rechtsanwaltsgebühren, jedoch maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

  • Nach einem Totalschaden ist das beschädigte Fahrzeug in der Regel nie komplett wertlos. Der Wert, den es dann noch besitzt, nennt man Restwert. Dieser wird mit einem Gutachter bestimmt der das Fahrzeug in so genannte Restwertbörsen einstellt. Professionelle Aufkäufer bieten hier für das Fahrzeug einen Kaufpreis und bestimmen so den Wert.

    Die Entschädigungsleistung im Totalschadenfall ergibt sich dann aus der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

  • Der Risikobeitrag ist der Teil des Beitrags, der nach Abzug von Kosten zur Deckung der voraussichtlichen Schadenaufwendungen verbleibt.

  • Die Versicherungssumme wird nur beim Ableben der versicherten Person innerhalb der Vertragsdauer fällig. Der Betrag wird an den oder die vom Versicherungsnehmer genannten Bezugsberechtigten geleistet und kann dadurch als Absicherung für die Hinterbliebenen dienen.

  • Zuschlag auf den Beitrag, um ein erhöhtes Risiko auszugleichen, zum Beispiel bei gefährlichen Sportarten oder für gesundheitliche Erschwernisse.

  • Der Rückkaufswert ist der Betrag, der an den Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Beendigung seines Lebensversicherungsvertrages ausbezahlt wird. Dieser ist in § 169 VVG gesetzlich definiert. Je nach Tarif und Versicherungsart wird vom Rückkaufswert noch ein sog. Stornoabzug vorgenommen.

  • In der Kranken-, Unfall-, Lebens- oder Rentenversicherung hat das Versicherungsunternehmen das Recht, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht angezeigten oder falsch angegebenen Umständen, die für die Übernahme des Risikos Bedeutung haben, innerhalb von 3-5 Jahren vom Vertrag zurückzutreten.

  • „Versicherung der Versicherer". Ein (Erst-) Versicherungsunternehmen hat die Möglichkeit, durch Abgabe eines Rückversicherungsbeitrags Teile des vom Kunden übernommenen Risikos bei einem Rückversicherer abzusichern.

  • Buchstabe S

  • Ihre Meldung wird durch unsere Schadenspezialisten bearbeitet. So läuft die Bearbeitung üblicherweise ab:

    1. Schadenmeldung geht ein und wird erfasst
    2. Prüfung der vorhandenen Unterlagen und Informationen
    3. Information an Sie wie es weiter geht: Werden noch Unterlagen benötigt? Muss ein Gutachter beauftragt werden?
    4. Der Umfang unserer Leistung wird ermittelt
    5. Regulierung
  • In der Kfz-Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung gibt es z. B. bei PKW einen Schadenfreiheitsrabatt. Für jedes schadenfrei verlaufende Kalenderjahr kommt der Vertrag in die nächst höhere Schadenfreiheitsklasse. Zum Beispiel bedeutet „SF 2", dass zwei schadenfreie Jahre vorliegen. Je höher die Klasse ist, desto geringer ist auch die zu zahlende Prämie.

  • Der Begriff Schadenversicherung umfasst alle Versicherungen, welche für einen konkret entstandenen und nachweisbaren Schaden haften, zum Beispiel die Haftpflichtversicherung.

  • Unter Selbstbehalt (Eigenbehalt, Selbstbeteiligung) versteht man den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). Er wird als absoluter oder prozentualer Anteil vertraglich vereinbart. Nur darüber hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt.

  • Buchstabe T

  • Der Versicherungsnehmer erhält täglich einen vertraglich vereinbarten Betrag. Zum Beispiel für jeden Tag im Krankenhaus oder in der Genesungsphase. Hierbei gibt es zum einen das Krankenhaustagegeld und zum anderen das Krankentagegeld.

  • Die Teilkaskoversicherung deckt insbesondere Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstoß mit bestimmten Tierarten ab. Sie wird in den meisten Fällen mit einem Selbstbehalt vereinbart.

  • Die Todesfallleistung wird beim Tod der versicherten Person entweder in einer einmaligen Kapitalzahlung oder in einer wiederkehrenden Rentenzahlung ausbezahlt.

  • Buchstabe U

  • Die Überschussbeteiligung ist eine gesetzlich vorgeschriebene bzw. vereinbarte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen aus dem Versicherungsgeschäft des Versicherers. Im Bereich der Lebensversicherung zählt hierzu auch die Beteiligung an den Bewertungsreserven.

  • Beim Umlageverfahren werden die eingezahlten Beiträge sofort wieder für Leistungsauszahlungen verwendet. Ein Beispiel hierfür wäre der sogenannte Generationenvertrag in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierbei werden die Leistungen für die Renten aus den Beiträgen der Erwerbstätigen bezahlt.

  • Sie haben in Ihrer Unfallversicherung ein Krankenhaustagegeld mitversichert? Dieses zahlen wir Ihnen aus, wenn Sie aufgrund des Unfalls vollstationär im Krankenhaus waren.

    Hierzu senden Sie uns bitte einfach eine Kopie des Krankenhausentlassungsberichts zu. Dieser enthält in der Regel alle für uns notwendigen Informationen. Ein separates Formular ist meistens nicht notwendig.

  • Die Unfallversicherung soll den Versicherungsnehmer vor finanziellen Folgen aufgrund einer Gesundheitsschädigung durch einen Unfall absichern. Bei der privaten Unfallversicherung richtet sich der Hauptbestandteil der Leistungen nach dem Grad der Invalidität.

  • Eine Unterversicherung kann im Bereich der Sachversicherung vorkommen. Sie liegt dann vor, wenn die Versicherungssumme kleiner ist als der (Neu-)Wert aller versicherten Sachen. Bei Eintritt eines Schadenfalls würde der Versicherer in diesem Falle die Leistungen entsprechend kürzen. In bestimmten Fällen kann auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet werden.

  • Buchstabe V

  • Die vermögenswirksamen Leistungen sollen Arbeitnehmern helfen, Vermögen aufzubauen. Hierzu kann der Arbeitgeber freiwillig bis zu 40 Euro monatlich an den Arbeitnehmer zahlen. Es gibt verschiedene Anlagemöglichkeiten. Beispielsweise kann die Leistung in einen Bausparvertrag eingezahlt werden.

  • Im Normalfall, ist der Versicherungsbeginn der Zeitpunkt in dem das Versicherungsunternehmen den Antrag annimmt und der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag gezahlt hat. Alternativ kann auch ein anderer Versicherungsbeginn im Versicherungsschein festgelegt werden.

  • Die Versicherungsdauer ist der vertraglich festgelegte Zeitraum, in welchem Versicherungsschutz besteht.

  • Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen und ist somit Vertragspartner. Er hat alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, wie zum Beispiel das Kündigungsrecht oder die Pflicht zur Zahlung der Prämien.

  • Auch „Police". Bescheinigt die Inhalte des Vertrags zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen.

  • Die Versicherungssumme in der Schadenversicherung beziffert den maximalen Betrag, welcher im Versicherungsfall vom Versicherungsunternehmen erstattet wird.

    In der Lebensversicherung ist die Versicherungssumme der Betrag, welcher im Leistungsfall ausbezahlt wird. Die Versicherungssumme kann sich, je nach vertraglicher Vereinbarung, noch um die Überschussbeteiligung erhöhen.

  • Der Vorversicherer ist das Versicherungsunternehmen, bei welchem der Antragsteller bzw. der Versicherungsnehmer in der Vergangenheit versichert war.

  • Der Antragssteller ist verpflichtet, die Fragen im Antrag nach bestem Wissen richtig und vollständig zu beantworten. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann der Versicherer vom Versicherungsvertrag zurücktreten, kündigen, den Vertrag rückwirkend oder für die Zukunft anpassen oder ihn anfechten und gegebenenfalls die Leistung verweigern.

  • Die vermögenswirksamen Leistungen sollen Arbeitnehmern helfen, Vermögen aufzubauen. Hierzu kann der Arbeitgeber freiwillig bis zu 40 Euro monatlich an den Arbeitnehmer zahlen. Es gibt verschiedene Anlagemöglichkeiten. Beispielsweise kann die Leistung in einen Bausparvertrag eingezahlt werden.

  • Im Normalfall kann ein Versicherungsvertrag vom Versicherungsnehmer mit einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt aller relevanten Versicherungsunterlagen (Versicherungsschein, Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie weitere Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des VVG in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung) in Textform widerrufen werden. In der Lebensversicherung beträgt die Frist 30 Tage nach Erhalt der relevanten Unterlagen.

  • Hierunter versteht man die Summe die man aufwenden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug wieder erstehen zu können. Die Höhe des Wiederbeschaffungswertes wird durch viele Faktoren wie zum Beispiel die Ausstattung, die Kilometerleistung, das Alter des Fahrzeugs oder den Pflegezustand bestimmt. Eine Rolle spielt auch die Region in der man lebt.

  • Die Wohngebäudeversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Folgen von Schäden, welche durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel an seinem Wohnhaus verursacht wurden. Hierbei ist das Wohngebäude selbst, nicht jedoch dessen Inhalt (Hausrat) versichert.

  • Buchstabe Z

  • Der Zeitwert ist der Wert eines Objektes zu einem bestimmten Zeitpunkt. Er entspricht dem Neuwert, jedoch mit Abzügen für Alter, Abnutzung und Gebrauch.

    Dieser Begriff ist nicht mit dem Begriff des Zeitwerts im Rahmen einer fondsgebundenen Lebensversicherung identisch.

  • Personen, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, finden im Angebot der privaten Krankenversicherung interessante Zusatzleistungen, um ihren gesetzlichen Versicherungsschutz entsprechend zu ergänzen.

    Kunden, welche bereits in der privaten Krankheitskostenvollversicherung versichert sind, haben die Möglichkeit weiteren Ergänzungsschutz, zum Beispiel in Form einer Pflegetagegeldversicherung, abzuschließen.

    In der privaten Rentenversicherung sowie der Basisrente (Rürup-Rente) kann das Risiko der Berufsunfähigkeit durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zum Hauptvertrag versichert werden.