Arbeitskraftsicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Der uniVersa Berufsunfähigkeitsschutz garantiert Ihnen im Ernstfall ein regelmäßiges Einkommen - wenn Sie Ihren Job wegen gesundheitlicher Probleme einmal nicht mehr ausüben können. Sichern Sie sich deshalb umfassend und zuverlässig ab.

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Highlights

  • Inflationsschutz einschließbar

    Um der Inflation entgegenzuwirken, können Sie bei uns eine (Leistungs-)Dynamik einschließen.

  • AU-Klausel

    Leistung in voller Höhe auch im Falle vorübergehender Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen

  • Nachversicherungsgarantie

    Bauen Sie Ihre Absicherung bei besonderen Lebensereignissen (z.B. Beförderung, Hauskauf, Geburt) ohne erneute Gesundheitsprüfung aus.

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Leistungen

Wussten Sie, dass jeder Vierte* im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig wird? Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung – und dies stellt meist nur eine Minimalversorgung dar. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit sich mit unserer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen die finanziell bedrohlichen Folgen abzusichern.

*Quelle: Deutsche Rentenversicherung

LeistungenPremiumSBUExklusivSBU
Verzicht auf abstrakte Verweisung

Da wir auf eine abstrakte Verweisung verzichten, können wir Sie im Falle der Berufsunfähigkeit nicht auf eine alternative berufliche Tätigkeit verweisen. Bei uns zählt nur Ihr zuletzt ausgeübter Beruf, in dem Sie berufsunfähig geworden sind.

PremiumSBU

ExklusivSBU

Keine Meldepflicht bei Berufswechsel oder gefährlichem HobbyPremiumSBU

ExklusivSBU

Verzicht auf mögliche Beitragserhöhungen nach § 163 VVG zur BerufsunfähigkeitsrentePremiumSBU

ExklusivSBU

Infektionsklausel

Die „Infektionsklausel“ besagt, dass Berufsunfähigkeit auch dann vorliegt, wenn der versicherten Person von der entsprechenden Behörde nach § 31 Infektionsschutzgesetz ein vollständiges oder teilweises berufliches Tätigkeitsverbot auferlegt wird, das mindestens 6 Monate andauert.

PremiumSBU

ExklusivSBU

Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht Ihnen die Erhöhung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Anlässen wie z.B. Heirat, Beförderung, Abschluss einer Berufsausbildung u.v.m.

PremiumSBU

ExklusivSBU

Verlängerung bei Erhöhung der Regelaltersgrenze möglichPremiumSBU

ExklusivSBU

Besonderer Schutz für Schüler und StudierendePremiumSBU

bis 1.000 EUR

ExklusivSBU

bis 1.000 EUR

Verzicht auf Umorganisation bei selbständigen PersonenPremiumSBU

ExklusivSBU

Lebenslange Pflegerente einschließbar

Der Baustein SBU PFLEGEplus bietet doppelten finanziellen Schutz: Bei Eintritt des Pflegefalls während der festgelegten Vertragsdauer zahlen wir zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsrente die vereinbarte Pflegerente (wahlweise 50 % oder 100 % der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente) - und diese sogar ein Leben lang.

PremiumSBU

ExklusivSBU

Inflationsschutz möglich

Um der Inflation entgegenzuwirken, können Sie bei uns eine (Leistungs-)Dynamik einschließen.
Beitragsdynamik: Sie können die Höhe der Dynamik individuell festlegen (1%, 2%, 3%, 4%, 5% oder 10%) und diese bei Bedarf auch aussetzen.
Leistungsdynamik: Ihre Berufsunfähigkeitsrente wird im Leistungsfall jährlich um 1 %, 2 % oder 3 % erhöht.

PremiumSBU

ExklusivSBU

AU-Klausel

Bei Arbeitsunfähigkeit erbringen wir im Premium-Tarif rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine Leistung in voller Höhe der abgesicherten BU-Rente. Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeitsunfähigkeit seit 3 Monaten ununterbrochen besteht und ein Arzt bescheinigt, dass sie voraussichtlich noch 3 weitere Monate anhalten wird.

PremiumSBU

ExklusivSBU

Nachversicherungsgarantie ohne AnlassPremiumSBU

Nach 5, 10 oder 15 Jahren

ExklusivSBU

Wiedereingliederungshilfe

Bei Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach einer Berufsunfähigkeit von mindestens 2 Jahren, zahlen wir Ihnen eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten, maximal jedoch 9.000 Euro - auch mehrmals während der Vertragslaufzeit möglich.

PremiumSBU

Bis zu 9.000 EUR, mehrmaliger Anspruch

ExklusivSBU

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Rechenbeispiel

Selbstständiger Gasinstallateur (Berufsgruppe 2)

  • Eintrittsalter 30
  • 1.000 EUR mtl. Berufsunfähigkeitsrente
  • Berufsunfähigkeitsschutz bis zum 63. Lebensjahr
66,22 EUR ExklusivSBU
In der PremiumSBU 77,75 EUR.
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Gut zu wissen

Karenzzeit

Vereinbaren Sie eine Karenzzeit, wird der Beginn der Zahlung der BU-Rente um die entsprechende Anzahl von Kalendermonaten (Wahl zwischen 6,12, 18 oder 24 Monaten) nach hinten verschoben. Je länger die vereinbarte Karenzzeit ist, umso mehr sinkt der Beitrag.

Überschussanlage

Die Verwendung Ihrer Überschüsse können Sie frei wählen:

  • Beitragsverrechnung (Reduzierung des Beitrags)
  • Verzinsliche Ansammlung
  • Fondsanlage

Zahlungsschwierigkeiten

Sollten Sie einmal Schwierigkeiten haben, Ihren Beitrag zu bezahlen, haben wir flexible Lösungen für Sie.

unisafe | HQ

Wir garantieren PKV-Vollversicherten bei Einschluss von „unisafe|HQ“ einen lückenlosen Übergang zwischen Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsleistungen im Versicherungsfall. Dadurch werden zeitaufwändige Doppeluntersuchungen mit womöglich unterschiedlichen Ergebnissen vermieden. Diese Garantie kostet Sie keinen Cent extra. Hier finden Sie nähere Informationen dazu.

Häufig gestellte Fragen

  • Zu früh gibt es nicht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig für fast jedermann. Je früher Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto billiger sind auch Ihre Beiträge.

  • Sie erhalten Ihre BU-Rente, sobald Sie zu mindestens 50% berufsunfähig sind. Das bedeutet Sie können Ihrem zuletzt ausgeführten Beruf nicht mehr nachgehen. Hier schließt die BU-Rente im Idealfall Ihre Versorgungslücke.

  • Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist eine persönliche Entscheidung und ist abhängig von Ihrem Versorgungsbedarf. Ziel ist es die finanzielle Lücke zwischen Erwerbsminderungsrente und Ihrem aktuellen Einkommen zu schließen. Meist wird eine BU-Rente von zwei Dritteln des Bruttoeinkommens empfohlen.

  • In der Regel sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu Ihrem Renteneintritt abgesichert werden, damit Ihnen vollständige Sicherheit der Arbeitskraft während des Berufslebens garantiert werden kann.

  • Hier spricht man oftmals von einer dauerhaften Dienstunfähigkeit. Verbeamtete Personen sind dauerhaft dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen oder wegen des körperlichen Zustandes nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben.

  • Als voll erwerbsunfähig gilt, wer nicht in der Lage ist, wenigstens 3 Stunden täglich zu arbeiten. Kann ein Arbeitnehmer eine Arbeitszeit von mindestens 3, aber keinen 6 Stunden am Tag leisten, liegt eine teilweise Erwerbsunfähigkeit vor.

  • Produktvideo zum Berufsunfähigkeitsschutz

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