Sie haben folgende Möglichkeiten Ihren Schaden zu melden:

Privat-Haftpflichtschaden

Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie als Privatperson vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen und übernimmt u.a. folgende Aufgaben:

  • Wir prüfen, ob Sie den entstandenen Schaden überhaupt begleichen müssen.
  • Sollten Sie nicht für den Schaden aufkommen müssen, wehren wir die unbegründeten Ansprüche ab, wenn nötig auch vor Gericht.
  • Ist die Forderung des Geschädigten berechtigt, begleichen wir den Schaden in Form einer Geldleistung.

 

So verhalten Sie sich richtig:

  • Melden Sie uns umgehend den Schaden, wir unterstützen Sie bereits am Telefon.
  • Versprechen Sie dem Geschädigten weder Ersatz oder begleichen Sie den Schaden. Ihre private Haftpflichtversicherung prüft erst, ob tatsächlich ein Haftungsanspruch besteht und in welcher Höhe Schadenersatz gezahlt werden muss.
  • Wir setzen uns sofort mit allen Beteiligten in Verbindung und wehren ggf. unberechtigte Ansprüche ab. Dazu benötigen wir Kontaktdaten wie Telefonnummer oder E-Mail Adresse.

 

So schnell kann es passieren!


Im Verkehr als Radfahrer oder Fußgänger


Unterwegs mit dem Fahrrad

Einen Augenblick unaufmerksam, als Radfahrer übersehen Sie einen Fußgänger und verletzen ihn. Er wird vom Krankenwagen in die Klinik transportiert, kann nicht arbeiten und verlangt vielleicht auch noch Schmerzensgeld. Wer bezahlt das? Wir kümmern uns!

Was ist zu tun?

  • Verständigen Sie die Polizei.
  • Machen Sie Fotos von der Unfallstelle.
  • Notieren Sie sich Namen und Anschrift des Verletzten und möglicher Zeugen.
  • Melden Sie Sie umgehend den Schaden. Wir unterstützen Sie bereits am Telefon.
  • Wir setzen uns mit den Beteiligten in Verbindung. Dazu benötigen wir deren Kontaktdaten, Telefonnummer oder E-Mail Adresse.

In der Freizeit oder beim Sport


Skiurlaub

Im Skiurlaub kollidieren Sie mit einem anderen Skifahrer, der verletzt wird und von einem Helikopter ins Tal transportiert wird. Wer soll die Kosten tragen? Wir bezahlen die Kosten für Krankentransport, Verdienstausfall und Schmerzensgeld.

Was ist zu tun?

  • Notieren Sie sich Namen und Anschrift möglicher Zeugen.
  • Hat die Polizei den Unfall aufgenommen? Lassen Sie sich bitte das Bearbeitungszeichen geben und notieren Sie die aufnehmenden Polizeibeamten.

Smartphone

Oder Sie beschädigen unabsichtlich das Handy von Bekannten. Wer kümmert sich um die Reparatur oder sorgt für schnellen finanziellen Ausgleich, wenn das Handy nicht mehr zu reparieren ist? Wir veranlassen eine rasche Prüfung durch einen Fachmann, der gleich mit der Reparatur beginnen kann und im anderen Fall kompetent die Kosten der Ersatzbeschaffung ermittelt, damit Ihr Bekannter sich schnellstmöglich ein neues Handy anschaffen kann.

Was ist zu tun?

  • Machen Sie ein Foto des beschädigten Handys.
  • Nennen Sie uns die Kontaktdaten des Geschädigten, wie Telefonnummer, E-Mail Adresse.

Als Mieter


Brand in der Mietwohnung

Sie vergessen den Herd abzustellen, es entsteht dadurch ein Brandschaden in der Mietwohnung, Wände und Decke sind beschädigt. Was wird das alles kosten? Wer verhandelt mit Ihrem Vermieter? Wir stehen Ihnen bei und beraten Sie auch bei weiteren Fragen. Dazu bieten wir Ihnen unser Case Management an und beantworten alle Ihre Fragen.

Was ist zu tun?

  • Machen Sie Fotos vom entstandenen Schaden.
  • Melden Sie uns den Schaden sofort telefonisch.
  • Wir nehmen Kontakt mit Ihrem Vermieter auf und unterstützen Sie bei der Behebung Ihres Schadens.

Als Eltern und Großeltern


Schäden an fremdem Eigentum

Ihre Enkel sind zu Besuch. Bei einem Ausflug beschädigen die Kinder mit ihren Rädern unabsichtlich einen parkenden Pkw. Eine große Delle und ein langer Kratzer sind teuer zu reparieren. Steht dem Fahrzeughalter ein Mietwagen zu? Was kann er noch verlangen? Wer kann mir die Antworten geben? Wir kümmern uns darum.

Was ist zu tun?

  • Machen Sie Fotos vom entstandenen Schaden.
  • Melden Sie uns den Schaden sofort telefonisch
  • Wir nehmen Kontakt mit dem Fahrzeughalter auf und unterstützen Sie bei der Behebung Ihres Schadens von Anfang an.

Als Tierhalter (soweit mit- oder zusätzlich versichert)


Unterwegs mit dem Hund

Ihr Hund springt auf den Fahrradweg, der Radfahrer kommt zu Sturz. Das teure Rennrad wird beschädigt, der Radfahrer verletzt sich und muss ärztlich behandelt werden. Die nächsten Wochen kann er nicht arbeiten. Der Ausfall ist ihm zu ersetzen. Wir prüfen wie viel er bekommt. Die berechtigten Forderungen auf Schmerzensgeld, Krankenhausbehandlung und ambulante Versorgung übernehmen wir für Sie.

Was ist zu tun?

  • Machen Sie Fotos vom entstandenen Schaden.
  • Melden Sie uns den Schaden sofort telefonisch.
  • Wir nehmen Kontakt mit dem Verletzten auf und unterstützen Sie bei der Behebung des Schadens.

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Wir versichern, dass wir Ihre Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeiten und nutzen. Ihre Daten werden verschlüsselt (SSL) übertragen. Bitte beachten Sie dazu die Datenschutzerklärung sowie die Datenschutzhinweise/Informationen zu den Betroffenenrechten.

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