Häufige Fragen / FAQ

Lebens- & Rentenversicherung

Sie haben noch ein paar Fragen zum Thema Versicherung?

Bei uns finden Sie kompetente und leicht verständliche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz.

  • Wenn Ihre Lebensversicherung in Kürze abläuft, werden wir uns rechtzeitig an Sie wenden. Spätestens 6 Wochen vor Ablauf informieren wir Sie sowohl über die Ablaufleistung als auch über die einzureichenden Unterlagen.

    Sie wollen auch weiterhin bei uns versichert sein?

    Kontaktieren Sie uns unter der Rufnummer +49 911 5307-1111.
    Wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Ihre Rentenversicherung läuft in Kürze ab. Wir werden uns rechtzeitig an Sie wenden. Spätestens 6 Wochen vor Zahlung der ersten Rente erhalten Sie eine schriftliche Information zu Ihrem Vertrag. Wir informieren Sie dann ausführlich sowohl über die Höhe der Rente als auch über die einzureichenden Unterlagen.

  • Schicken Sie uns bitte eine Sterbeurkunde zu. Ist für den Todesfall eine Leistung vereinbart, so sind in der Regel zusätzlich noch folgende Unterlagen erforderlich:

    • der gültige (zuletzt ausgestellte) Versicherungsschein im Original
    • die Kontoangabe des Anspruchstellers bzw. des Begünstigten
    • eine Kopie des Personalausweises des Anspruchstellers bzw. Begünstigten
    • sofern die Auszahlung nicht auf das Konto des Anspruchstellers bzw. Begünstigten erfolgt, ist auch von dieser Person die Kopie des Personalausweises einzureichen 


    Zur Beantragung von Versicherungsleistungen steht Ihnen folgendes Formular zur Verfügung:

    Bitte senden Sie uns dieses ausgefüllt per Post an folgende Anschrift:

    uniVersa Lebensversicherung a. G.
    Leben-Leistung
    Sulzbacher Str. 1-7
    90489 Nürnberg
    Fax: +49 911 5307-4591

    Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter +49 911 5307-3591.

    Sollten wir zusätzlich von Ihnen noch weitere Unterlagen benötigen, werden wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.

  • Die Risikolebensversicherung versichert nur den Todesfall, d.h. die vereinbarte Versicherungssumme wird ausschließlich bei Tod des Versicherten ausbezahlt. Auch bei der Kapitallebensversicherung erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt. Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme aber auch bei Ablauf der Versicherungsdauer geleistet, wenn der Versicherte bis dahin lebt, d.h. bei der Kapitallebensversicherung kommt die Versicherungssumme in jedem Fall zur Auszahlung. Die Beiträge zur Risikolebensversicherung sind folglich günstiger als die zur Kapitallebensversicherung.

  • Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, unterliegen nicht der Abgeltungsteuer, wenn bei Auszahlung der Versicherungsleistung der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden und der Steuerpflichtige zu diesem Zeitpunkt das 62. Lebensjahr vollendet hat. Da in diesem Fall nur die Hälfte der Erträge mit dem individuellen Steuersatz steuerpflichtig ist, hat das Versicherungsunternehmen zwar Kapitalertragsteuer einzubehalten, dieser Einbehalt hat aber wie bisher keine abgeltende Wirkung. Das gleiche gilt für die Kapitalabfindung aus einer privaten Rentenversicherung. Wird bei einer solchen privaten Rentenversicherung statt dessen die lebenslange Rentenzahlung gewählt, fallen für die Kapitalerträge aus der Ansparphase keine Steuern an. Über die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung werden nur die Kapitalerträge in der Rentenphase steuerlich erfasst.

    Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, unterliegen in der Regel ebenfalls nicht der Abgeltungsteuer, denn diese können nach wie vor steuerfrei vereinnahmt werden, wenn der Vertrag zum Auszahlungszeitpunkt mindestens 12 Jahre lief. In allen anderen Fällen, in denen bei Auszahlungen aus einer Kapitallebens- bzw. Rentenversicherung Kapitalertragsteuer einbehalten werden muss, gilt dagegen die Abgeltungsteuer.

  • Kapitalversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Versteuert wird die Differenz zwischen der Ablaufleistung und der entrichteten Beiträge. Der steuerpflichtige Betrag wird halbiert, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und die versicherte Leistung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird. Ist der Vertrag vor dem 31.12.2011 abgeschlossen worden genügt die Vollendung des 60. Lebensjahres.

  • Die Dynamik wirkt der Inflation entgegen – kurzum soll Ihr Geld auch in Zukunft noch so viel wert sein wie heute. Deshalb bieten wir Ihnen mit der Dynamik die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung Ihre Beiträge und damit Ihre Versicherungsleistungen jährlich zu steigern. Bei Einschluss erhalten Sie ein jährliches Informationsschreiben über die angepasste Leistung. Nach Wirksamwerden der Dynamik können Sie binnen einem Monat die Erhöhung ablehnen – schriftlich oder telefonisch. Aber Vorsicht: Ablehnen können Sie nur zweimal in Folge. Die dritte Ablehnung zieht einen Ausschluss nach sich. Das bedeutet, Sie können die Dynamik nur nach erneuter Gesundheitsprüfung wieder einschließen.

  • Die Rentengarantiezeit beginnt mit dem vereinbarten Rentenbeginn und dient zur Absicherung Ihrer Hinterbliebenen. Sterben Sie nach Rentenbeginn und vor Ablauf der Garantiezeit, so zahlen wir Ihre Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an eine Person Ihrer Wahl weiter.

  • Der Bezugsberechtigte ist eine von Ihnen zum Empfang der Versicherungsleistungen bestimmte Person. Dies können beispielsweise Kinder oder Ehepartner sein. Hierbei unterscheidet man zwei Arten des Bezugsrechts. Widerruflich und unwiderruflich. Falls das Bezugsrecht nicht ausdrücklich als unwiderruflich erteilt wurde, kann es bis zum Eintritt des Versicherungsfalles jederzeit widerrufen werden. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann bis zum Eintritt des Versicherungsfalles nur mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert werden.

  • Hierzu benötigen wir eine schriftliche Erklärung von Ihnen.

    Folgendes Formular steht Ihnen zur Verfügung:

    Bitte senden Sie uns dieses ausgefüllt per Post an folgende Anschrift:

    uniVersa Lebensversicherung a. G.
    Leben-Bestand
    Sulzbacher Str. 1-7
    90489 Nürnberg
    Fax: +49 911 5307-1799

  • Es gibt wichtige Ursachen wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit, die die Zahlung der Beiträge erheblich erschweren können. In diesem Fall müssen Sie nicht zwangsläufig Ihren Versicherungsvertrag kündigen. Je nach Tarif und bereits verstrichener Vertragslaufzeit gibt es die Möglichkeit, die Beiträge zu reduzieren, den Vertrag für einen gewissen Zeitraum ruhend zu stellen oder die Versicherungssumme zu reduzieren. Am besten ist es, sich rechtzeitig von uns zu beraten zu lassen, wir finden gemeinsam bestimmt eine passende Lösung.

  • Hierzu benötigen wir eine schriftliche Erklärung, dass der Versicherungsschein unauffindbar bzw. abhanden gekommen ist.

    Folgendes Formular steht Ihnen zur Verfügung:

    Bitte senden Sie uns dieses ausgefüllt per Post an folgende Anschrift:

    uniVersa Lebensversicherung a. G.
    Leben-Bestand
    Sulzbacher Str. 1-7
    90489 Nürnberg
    Fax: +49 911 5307-1799