Häufige Fragen / FAQ

Haftpflichtversicherung

Sie haben noch ein paar Fragen zum Thema Versicherung?

Bei uns finden Sie kompetente und leicht verständliche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz.

  • Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass der Schädiger für den Schaden, den er einem anderen widerrechtlich zufügt, in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen geradestehen muss.

  • Die Privat-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft als Privatperson bei Haftpflichtansprüchen Dritter im Rahmen des vereinbarten Tarifes bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Dies umfasst nicht nur die Regulierung des Schadens, sondern auch die Prüfung ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche. Somit hat sie auch eine passive Rechtsschutzfunktion.

  • Wichtig ist es, neue Risiken zu melden wie beispielsweise die Anschaffung eines weiteren Hundes. Bitte geben Sie uns außerdem Bescheid, wenn sich Ihre Anschrift ändert. Zudem ist eine pünktliche Beitragszahlung für einen ununterbrochenen Versicherungsschutz unabdingbar.

  • Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, melden Sie uns diesen bitte schnellstmöglich. Sie haben folgende Optionen Ihren Schaden zu melden:

    • 24 h-Hotline: +49 911 5307-3850
       
    • bei Ihrem Vermittler vor Ort
       
    • schriftlich an:
      uniVersa Versicherungen
      Sach-/HUK-Schaden
      Sulzbacher Str. 1-7
      90489 Nürnberg
      Fax: +49 911 5307-1778
  • Mit dem uniVersa Case Management bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Service an. Wir unterstützen Sie telefonisch bei der Abwicklung Ihres Schadens und begleiten Sie während des gesamten Schadenabwicklungsprozesses.

    In der Haftpflichtversicherung unterstützen wir Sie, wenn Sie z.B. in einen Verkehrsunfall verwickelt sind oder wenn Mietsachschäden durch Brand oder Leitungswasser oder Schäden aus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht entstanden sind.

    Als Qualitätsversicherer ist es unser Ziel, Ihre Zufriedenheit zu steigern und damit erlebbare Mehrwerte zu schaffen.
    Das Case Management steht Ihnen unter der folgenden Rufnummer zur Verfügung:

    +49 911 5307–3765

  • Nein, Sie müssen und sollten nicht in Vorleistung treten. Weiterhin sollten Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Wenn nach Prüfung des Schadens geklärt ist, dass Sie für diesen haften müssen, zahlen wir dem Geschädigten die Entschädigung aus.

  • Kinder sind grundsätzlich über die Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert, solange sie nicht volljährig und unverheiratet bzw. ohne Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) sind. Auch Volljährige, unabhängig vom Alter, sind über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern weiterhin versichert, solange sie noch zur Schule gehen, eine Berufsausbildung machen oder studieren. Auch wenn auf eine nicht beendete Berufsausbildung ein Studium folgt – inklusive einer eventuellen Wartezeit von bis zu einem Jahr zwischen den Ausbildungsabschnitten – gilt die Mitversicherung weiter bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder der Beendigung des ersten Studienganges. 

  • Sie können wählen, ob die pauschalen Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 10.000.000, 20.000.000 oder 50.000.000 Euro betragen sollen.

  • Hundehalter-Haftplfichtversicherung

    Mit unserer Tarifkombination Privat-Haftpflicht und Hundehalter-Haftpflichtversicherung bieten wir Ihnen und Ihrem Hund eine erstklassige Absicherung - und das zu besonders attraktiven Prämien.

    Dienst-Haftpflichtversicherung

    Unsere optionale Dienst-Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Geschädigte Schadenersatzforderungen direkt an Sie stellen oder Ihr Dienstherr Sie in Regress nimmt. Vermögensschäden sind in unserer Dienst-Haftpflichtversicherung dabei bis zu 50.000 Euro abgesichert.

  • In der Duo-Absicherungsvariante gelten folgende Personen versichert:

    • Versicherungsnehmer
    • Ein weiterer Familienangehöriger (Ehe-/Lebenspartner oder ein Kind)
    • Enkel und Urenkel während des Besuchs
    • Gastkinder und Austauschschüler
    • Im Haushalt beschäftigte Personen während ihrer Tätigkeit, Au-Pairs
  • Seit 01.01.2022 müssen alle Skifahrer, Snowboarder und Rodler bei der Benutzung alpiner Pisten (Skipass) in Italien und Südtirol über eine gültige Privathaftpflichtversicherung verfügen sowie einen entsprechenden Nachweis mit sich führen.

    Wer ohne entsprechenden Versicherungsschutz auf den Pisten unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von bis zu 150 EUR und dem Verlust des Skipasses rechnen.

    Sie planen einen Skiurlaub in Italien?
    Gerne stellen wir Ihnen eine entsprechende Versicherungsbestätigung aus.

    Wichtig: Die mitversicherten Personen (wie beispielsweise Ehe- oder Lebenspartner und/oder Kinder) müssen auf der Bestätigung namentlich genannt sein. Eine Ausstellung lediglich auf den Versicherungsnehmer ist nicht ausreichend.