Häufige Fragen / FAQ

Hausrat- & Wohngebäudeversicherung

Sie haben noch ein paar Fragen zum Thema Versicherung?

Bei uns finden Sie kompetente und leicht verständliche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz.

  • Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:

    1. diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes.
      Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).

    2. Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.

    3. gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte

      Wohnung befindet.

    4. vom Versicherungsnehmer oder durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, zu privaten Zwecken genutzte Garagen - auch außerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.

    5. Sammelgaragen, in denen der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person einen Stellplatz gemietet/gepachtet hat, sofern sich diese im gleichen Wohnort wie die versicherte Wohnung befinden.

    6. vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Kellerräume, soweit sich diese im gleichen Wohnort wie die versicherte Wohnung befinden.

    7. die vermietete Einliegerwohnung eines Einfamilienhauses, wenn der Versicherungsnehmer das Einfamilienhaus selbst bewohnt (nur im Tarif „best"). Für fremdes Eigentum in der Einliegerwohnung besteht kein Versicherungsschutz.

  • Wohnfläche ist die Grundfläche aller zu Wohnzwecken nutzbaren Räume, die zur versicherten Wohnung gehören. Dazu zählen auch Hobby- und Party-Räume (auch im Keller- oder Dachgeschoss) sowie Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume.

    Flächen mit einer Deckenhöhe von weniger als zwei Metern werden nur zur Hälfte gerechnet, Flächen mit einer Deckenhöhe von weniger als einem Meter überhaupt nicht.

    Nicht gerechnet werden:

    • Terrassen, Dachgärten, Loggien und Balkone;
    • Treppen;
    • Abstellräume (z. B. im Keller, auf dem Dachboden oder in Nebengebäuden);
    • Waschküchen, Trocken-, Heizungs- und sonstige Zubehörräume;
    • Garagen und Carports;
    • Räume, die nicht ausschließlich zur versicherten Wohnung gehören.
  • Nein. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ergänzen sich. Eine Mehrfachversicherung – vormals Doppelversicherung – ist daher nicht gegeben. Die Hausratversicherung erstreckt sich auf den Hausrat Ihrer Wohnung wie Möbel, Kleidung und Elektro-/Hi-Fi-Geräte. Kurz gesagt auf alle Sachen zum Ge- und Verbrauch sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände eines Haushaltes.

    Die Wohngebäudeversicherung hingegen bietet Versicherungsschutz für Schäden am Gebäude selbst mit seinen Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör beispielsweise an Dach, Mauerwerk, Heizung-, Sanitär- und Elektroinstallation sowie unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen. 

  • Ja. Weltweit besteht Versicherungsschutz für Ihren Hausrat im Rahmen der Außenversicherung für 3 Monate (Tarif „easy"), 6 Monate (Tarif „allround") und 12 Monate (Tarif „best").

  • In der Elementarschadenversicherung gelten Schäden durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Überschwemmung und Rückstau, Schneedruck, Vulkanausbruch sowie Lawinen versichert.

  • In Ihrer Hausratversicherung ist Vandalismus nach einem Einbruch mitversichert. In der Wohngebäudeversicherung können Sie Graffitischäden am Gebäude abdecken.

  • Mit dem uniVersa Case Management bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Service an. Wir unterstützen Sie telefonisch bei der Abwicklung Ihres Schadens und begleiten Sie während des gesamten Schadenabwicklungsprozesses.

    Im Sach-Bereich bieten wir Ihnen insbesondere bei einem Einbruchdiebstahl oder einem Schaden in Folge von Feuer, Leitungswasser oder Sturm ein umfangreiches Case Management an.

    Als Qualitätsversicherer ist es unser Ziel, Ihre Zufriedenheit zu steigern und damit erlebbare Mehrwerte zu schaffen.

    Das Case Management steht Ihnen unter der folgenden Rufnummer zur Verfügung:
    +49 911 5307–3765

  • Wichtig ist eine Feuerrohbauversicherung. Diese kann im Rahmen unserer Wohngebäudeversicherung bis zu 24 Monate beitragsfrei mitversichert werden und wird dem Hauptvertrag praktisch vorgeschaltet. Bis zum Bezugstermin ist somit Ihr Neubau in der Feuerrohbauversicherung versichert. Danach gilt dann der umfassendere, beantragte Versicherungsschutz der beitragspflichtigen Wohngebäudeversicherung.

  • Die Gebäudeversicherung geht bei Kauf eines Gebäudes auf den Erwerber über. Hier soll beim Kauf einer Immobilie keine Versicherungslücke entstehen. Natürlich haben Sie als neuer Eigentümer ein Kündigungsrecht von einem Monat ab Eintrag ins Grundbuch bzw. ab Kenntnis über die bestehende Versicherung.

  • Das Aufstellen eines Gerüsts am Versicherungsort muss nicht gesondert gemeldet werden. Es entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile und der Beitrag wird deswegen auch nicht erhöht.