Was ist zu tun, wenn Sie einen Unfall hatten?
- Melden Sie uns den Unfall zeitnah
- Wir schicken Ihnen eine Schadenanzeige zu. Bitte füllen Sie diese sorgfältig aus
- Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt Berichte über die Unfallverletzung geben
- Reichen Sie alles – gerne auch bequem per E-Mail – bei uns ein
Meldefristen in der Unfallversicherung
Bitte informieren Sie uns nach einem Unfall unverzüglich, damit Sie keine Fristen versäumen.
Manchmal lassen sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen erst Monate oder Jahre nach einem Unfall feststellen. Um die Invalidität (dauerhafte Beeinträchtigung) bei uns geltend zu machen, haben Sie daher länger Zeit.
Die Fristen betragen, je nach Tarif, 15, 24 oder 36 Monate. Innerhalb dieser Zeit muss die Invalidität von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht werden, auch wenn Sie uns den Unfall zuvor bereits gemeldet haben.
Wie viel beim Verlust von Körperfunktionen durch einen Unfall bezahlt werden, ist abhängig von der Versicherungssumme, der Gliedertaxe und der Progression.
Die Gliedertaxe bestimmt für jedes Körperteil und Sinnesorgan, wie viel Prozent der Versicherungssumme im Schadenfall ausbezahlt wird. Sie ist je Tarif unterschiedlich. Die Gliedertaxe findet man in den Versicherungsbedingungen.
Ist im Vertrag zusätzlich eine Progression enthalten, steigt die Leistung dynamisch an. Hier gilt: Je stärker die Körperfunktion eingeschränkt ist, desto mehr finanzielle Unterstützung wird benötigt.
Die Versicherungssumme ist flexibel wählbar und gleichzeitig die Grundlage für Leistungen im Schadenfall. Je höher die Versicherungssumme ist, desto höher die Beträge aus der Gliedertaxe und desto stärker die Progression.