

Winterreifen - Zeit für einen Wechsel
Eins vorweg - eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. Die Winterreifenpflicht gilt situativ – also das ganze Jahr. Gibt es etwa im Juni winterliche Straßenverhältnisse, muss mit Winterreifen gefahren werden. Dabei sollte auf eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern geachtet werden. Es drohen sonst Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Neu ist, dass es nicht mehr ausreicht, wenn die Reifen mit einer M + S-Kennzeichnung versehen sind. Als wintertauglich gelten nur noch Winterreifen mit „Alpine-Symbol" (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Wer noch M+S Reifen mit ausreichend Profil für sein Fahrzeug hat, kann diese aber noch Übergangsweise bis 2024 nutzen.
Hat die Winterreifenpflicht bei einem Unfall Auswirkungen auf den Versicherungsschutz?
Passiert bei Schnee oder Glatteis mit Sommerreifen ein Unfall, kann die Versicherung mit dem Verweis auf grob fahrlässiges Verhalten einen Teil der Leistung verweigern und die Kfz-Haftpflichtversicherung den Fahrer in Mithaftung nehmen.
Mit einer Kfz-Versicherung bei der uniVersa, sind Sie aber auf der sicheren Seite, denn wir verzichten in diesen Fällen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Vorsicht bei Fahrten ins Ausland, denn jedes Land hat unterschiedliche Vorgaben. Informieren Sie sich rechtzeitig, zum Beispiel über den ADAC.
Zum Schluss noch ein Hinweis: Die situative Winterreifenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge, auch Motorräder.