Unsere Leistungen für Sie: Berufsunfähigkeitsschutz
Leistungen der uniVersa ExklusivSBU und uniVersa PremiumSBU
Umfangreich
- Leistungsanspruch besteht bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit
- Auch bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf BU-Leistung
- Rentenzahlung rückwirkend ab dem 1. Tag der Berufsunfähigkeit, sofern keine Karenzzeit vereinbart ist
- Auszahlung der BU-Rente erfolgt monatlich im Voraus
- Zinslose Stundung Ihrer Beiträge während der Leistungsprüfung
- Leistungsanspruch besteht bereits bei einem teilweisen (mind. 50%), beruflichen Tätigkeitsverbot durch Infektionsklausel für alle Berufe
Flexibel
- Längere Leistungsdauer möglich
- Verwendung der Überschüsse frei wählbar mit Beitragsverrechnung, verzinslicher Ansammlung oder Anlage in Investmentfonds
- Vereinbarung einer Karenzzeit möglich
- Verlängerung der Vertragslaufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Erhöhung der Regelaltersgrenze möglich
Verbraucherfreundlich
- Verzicht auf "abstrakte Verweisung"
- Verzicht auf Kündigung und Vertragsanpassung bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung
- Keine Verpflichtung zur Umschulung
- Keine Meldepflicht bei Berufswechsel oder nachträglicher Aufnahme eines gefährlichen Hobbys
- Verzicht auf Arbeitsplatzumorganisation bei abhängig Beschäftigten
- Kein Arztzeugnis bis 2.000 EUR garantierter Monatsrente
- Verzicht auf mögliche Beitragserhöhungen
- Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ergeignissen
- Professionelle Unterstützung im Leistungsfall
Das Extra-Plus der uniVersa PremiumSBU
- Leistung in voller Höhe auch im Falle vorübergehender Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit (sofern bereits 3 Monate arbeitsunfähig und Prognose für 3 weitere Monate; bis zu 36 Monate)
- Wiedereingliederungshilfe bis zu 9.000 EUR mitversichert (mehrfache Beanspruchung möglich)
- Nachversicherungsgarantien ohne Anlass und ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Umorganisationshilfe in Höhe von 9 Monatsrenten
Was ist Dienstunfähigkeit nach dem Bundesbeamtengesetz?
Die Dienstunfähigkeit wird in § 44 (1) des Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt:
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist."
Spezielle Absicherung für Beamte und Richter
Wir bieten Ihnen eine besondere Vereinbarung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit (DU-Klausel). Die Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gilt bei uns als Berufsunfähigkeit – für Sie als versicherten Beamten stellt dies eine wesentliche Vereinfachung der Leistungsprüfung dar.
Diese Klausel können Sie auch als Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe) vereinbaren.
Spezielle Absicherung für Polizeibeamte
Aufgrund der beruflichen Anforderungen unterscheidet sich die Polizeidienstunfähigkeit von der allgemeinen Dienstunfähigkeit. Sie als Polizeibeamter können sich bei uns speziell gegen Polizeidienstunfähigkeit versichern (PDU-Klausel). Die Leistungsdauer aus der PDU-Klausel ist auf maximal 36 Monate begrenzt. Sofern nach Ablauf der 36 Monate bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit besteht, leisten wir die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente weiter.
Diese Klausel können Sie auch als Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe) vereinbaren.
Pflegeoption
Mit dem Baustein SBU PFLEGEplus können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung um einen zuverlässigen Pflegeschutz ergänzen. So sichern Sie sich doppelten finanziellen Schutz, falls Sie einmal auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Bei Eintritt des Pflegefalls während der festgelegten Vertragsdauer zahlen wir Ihnen zusätzlich zu Ihrer Berufsunfähigkeitsrente die vereinbarte Pflegerente - und diese sogar so lange Sie leben.
Für die Absicherung stehen Ihnen zwei Pflegerentenhöhen zur Wahl:
Absicherungshöhen
Unkomplizierte Absicherung ohne Einkommensnachweis:
- Einfacher und mittlerer Dienst (i.d.R. A2-A9) maximal 750 EUR Monatsrente
- Gehobener Dienst (i.d.R. A9-A13) maximal 900 EUR Monatsrente
- Höherer Dienst (i.d.R. A13-A16) maximal 1.100 EUR Monatsrente
Tipp:
Beamte auf Widerruf oder Probe, beziehungsweise Richter auf Probe können für den in jungen Jahren erhöhten Absicherungsbedarf einen zusätzlichen Vertrag über 1.250 EUR Monatsrente abschließen. Je nach Beruf mit 5jähriger Versicherungsdauer und verlängerter Leistungsdauer, zum Beispiel bis zum 67. Lebensjahr.
Überschussanlage
Zusätzlich erhalten Sie Überschüsse, die Sie flexibel verwenden können.
-
Reduzierung des eigenen Beitrages (Beitragsverrechnung),
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Verzinsliche Ansammlung oder
-
Anlage in Investmentfonds.
Mit der Fondsanlage profitieren Sie von den Renditechancen der Kapitalmärkte. Dabei stehen Ihnen folgende ausgesuchte Top-Fonds zur Auswahl.
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