Häufige Fragen / FAQ

Unfallversicherung

Sie haben noch ein paar Fragen zum Thema Versicherung?

Bei uns finden Sie kompetente und leicht verständliche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz.

  • In erster Linie soll die private Unfallversicherung Sie vor den finanziellen Folgen einer Invalidität schützen. Also gerade dann, wenn die Folgen eines Unfalls ihr Leben dauerhaft –voraussichtlich länger als 3 Jahre – beeinträchtigen. Es könnte beispielsweise ein Umbau der Wohnung sowie des Autos nötig sein oder auch Kosten für zusätzliche Therapien.

  • Jeder. Als Angestellter sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung nur während der Arbeitszeit und auf direktem Hin- und Rückweg versichert. Genauso sind Kinder, Schüler und Studenten nur auf dem Hin- und Rückweg zum Kindergarten, zur Schule oder zur Universität abgesichert. Doch was ist mit der Freizeit? Während dem Sport oder bei Freunden schützt Sie nur die private Unfallversicherung. Selbständige, Hausfrauen und Hausmänner genießen nicht einmal Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung und benötigen deshalb dringend eine private Unfallversicherung. 

  • Die verschiedenen Leistungsarten in der Unfallversicherung richten sich nach den im Versicherungsvertrag vereinbarten Summen. Verbleibt aufgrund eines Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtig wird die sogenannte Invaliditätsleistung fällig. Grundlage für die Höhe der Leistung bilden die Versicherungssumme und der durch ein ärztliches Gutachten festgestellte Grad der unfallbedingten Invalidität.

  • Kinder haben noch keinen Anspruch auf Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht möglich. Erleidet Ihr Kind nun einen folgenschweren Unfall, ist die Unfallversicherung die einzig preiswerte finanzielle Absicherung.

  • Natürlich. Normale sportliche Aktivitäten sind bei uns mitversichert. Bestimmte Ausnahmen gelten aber bei besonders gefährlichen Aktivitäten wie z. B. Drachenfliegen.

  • Ja. Der Prämienzahler ist abzugsberechtigt. Als Sonderausgabe können Sie im Rahmen der Höchstbeiträge Ihre private Unfallversicherung als Vorsorgeaufwendung absetzen. Sogar eine Aufteilung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben ist möglich, da das Finanzministerium anerkannt hat, dass Sie durch die private Unfallversicherung auch Schutz vor Unfällen im Berufsleben haben.