Benötige ich beim privaten Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs einen Kaufvertrag?

Ein schriftlicher Kaufvertrag ist grundsätzlich immer zu empfehlen. Auf diesem werden alle wichtigen Daten festgehalten.


Was muss ich bei einem Fahrzeugwechsel beachten?

Bei einem Fahrzeugwechsel benötigen Sie natürlich für das neue Fahrzeug Versicherungsschutz. Stellen Sie einfach einen neuen Antrag. Diesen sowie die Angebotsberechnung erhalten Sie bei unseren Außendienst-Mitarbeitern.


Wo erhalte ich eine eVB-Nummer?

Ein Anruf bei Ihrem Ansprechpartner bei der uniVersa Versicherung genügt. Von diesem erhalten Sie die eVB-Nummer.


Was muss ich bei der Zulassungsbehörde vorlegen?

Für die Anmeldung oder Ummeldung benötigen Sie:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein)
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief)
  • Eine aktuelle TÜV Bescheinigung sowie die Bestätigung über die bestandene Abgasuntersuchung
  • Die eVB-Nummer (= elektronische Versicherungsbestätigung) als Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung

Habe ich Versicherungsschutz auf der Fahrt zur Zulassungsbehörde?

Sie haben während der Zulassungsfahrt Versicherungsschutz in der Kfz- Haftpflichtversicherung.

Doch was ist eine Zulassungsfahrt? Zulassungsfahrten sind Fahrten, die in Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren ausgeführt werden. Dies muss im zuständigen oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk des Halters geschehen.

Hinweis: Für Probefahrten und Überführungsfahrten benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.


Was ist das uniVersa Case Management?

Mit dem uniVersa Case Management bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Service an. Wir unterstützen Sie telefonisch bei der Abwicklung Ihres Schadens und begleiten Sie während des gesamten Schadenabwicklungsprozesses.

In der Sparte Kfz-Versicherung bieten wir Ihnen durch eine sofortige Kontaktaufnahme im Schadenfall einen zugeschnittenen Hilfeservice an und geben Ihnen nützliche Hinweise zum Ablauf der Schadenabwicklung z.B. bei einem Totalschaden.

Als Qualitätsversicherer ist es unser Ziel, Ihre Zufriedenheit zu steigern und damit erlebbare Mehrwerte zu schaffen.

Das Case Management steht Ihnen unter der folgenden Rufnummer zur Verfügung:
+49 911 5307–3765


Muss die „Grüne Karte“ immer mitgeführt werden und in welchen Ländern gilt sie?

Die „Grüne Karte" – internationale Versicherungskarte (IVK) – gilt als Versicherungsnachweis im Ausland. Sie enthält auch Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros vor Ort. Am besten führen Sie diese bei jedem Auslandsaufenthalt als Nachweis immer mit.


Wie wirkt sich eine Rückstufung innerhalb der Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) auf meinen Beitrag aus?

Ein Schadenfall führt zur Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Wie stark diese Rückstufung ausfällt, ergibt sich aus der Rückstufungstabelle. Je nach Tarif und je nach Fahrzeugart (Pkw, Kraftrad, usw.) gibt es unterschiedliche Rückstufungstabellen.


Ist eine Rabattübertragung möglich?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, zum Beispiel auf ein anderes Fahrzeug oder eine andere Person. Generell sind diese Übertragungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden.