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Winterreifen: Auf Mindestprofiltiefe achten

Nürnberg, 23.11.2023

Wer in der kalten Jahreszeit sicher mit dem Auto unterwegs sein will, sollte nach der „O-bis-O-Faustregel“ von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren. Doch auch die Profiltiefe trägt zur Sicherheit bei.

Als Mindestprofiltiefe sind 1,6 Millimeter gesetzlich vorgeschrieben. Reifenhersteller empfehlen jedoch bei Winter- und Ganzjahresreifen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter. Auch verschiedene Tests haben ergeben, dass es darunter bei Nässe, Schnee und Schneematsch kritisch werden kann. Wer mit abgefahrenen Reifen bei einer Polizeikontrolle erwischt wird, dem droht ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Nach einem Unfall kann es aber auch Ärger mit der Versicherung geben. „Wurde der Schaden grob fahrlässig verursacht, ist der Versicherer in der Kaskoversicherung berechtigt, je nach Schwere des Verschuldens, Abzüge vorzunehmen“, erklärt Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Grob fahrlässiges Verhalten kann auch vorliegen, wenn die Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst wurde oder man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs war und es zu einem Unfall kam. „Zur eigenen Sicherheit und mit Rücksicht auf andere sollte man deshalb stets auf die richtige Bereifung, Geschwindigkeit und Profiltiefe achten“, empfiehlt die Schadenexpertin. Aber auch bei der Tarifauswahl lässt sich Ärger vermeiden. So gibt es mittlerweile immer mehr Angebote, bei denen grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. „Ein wichtiges Extra, durch das eine spätere Schadenregulierung deutlich einfacher und problemloser erfolgen kann“, sagt Bösl.

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