Beihilfeberechtigte
Private Krankenversicherung

Beihilfeberechtigte

Sie suchen als Ergänzung zu Ihrer Beihilfe eine Gesundheitsversorgung auf höchstem Niveau? Mit unseren Beihilfetarifen, basierend auf unserem Premiumschutz CLASSIC, bieten wir Ihnen und Ihren Angehörigen herausragende Leistungen. Seit 1973.

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Highlights

  • Bedarfsgerechte Absicherung

    Individuell und flexibel – gestalten Sie Ihren Versicherungsschutz nach Ihren persönlichen Wünschen und Ihrer Beihilfesituation.

  • Einfache Umstellung bei Beihilfeänderung

    Passen Sie problemlos Ihren Versicherungsschutz an – ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.

  • Zusatzoption Beihilfeergänzung

    Profitieren Sie von zusätzlichen Leistungen in Bereichen, für die Ihre Beihilfe keine oder nur geringere Leistungen vorsieht.

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Leistungen

Unsere Beihilfe|CLASSIC-Tarife im Überblick
  • Ambulante Leistungen gemäß versicherter Tarifstufe

    uni-A*
    Freie Arztwahl

    100 %*

    Erstattung von Arzthonoraren

    auch über die Höchstsätze der GOÄ** bei medizinischer Notwendigkeit

    Naturheilkunde/Heilpraktiker

    100 %*
    bis zum vergleichbaren Honorar für Ärzte.

    Psychotherapie

    100 %*
    ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

    Vorsorgeuntersuchungen

    Ohne Altersbegrenzungen und ohne festgelegte Zeitabstände.

    100 %* nach gesetzlichen Programmen;
    für zusätzliche Vorsorgemaßnahmen bis zu 500 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren

    Arznei- und Verbandmittel

    100 %*

    Heilmittel

    Erstattung ohne tarifliches Preis-/Leistungsverzeichnis.

    100 %*

    Hilfsmittel

    Erstattung ohne tarifliches Preis-/Leistungsverzeichnis.

    100 %*

    Sehhilfen

    Brillen in zweijährigen Abständen oder bei Änderung der Sehstärke, Kontaktlinsen in einjährigen Abständen.

    100 %*
    Brillengestelle bis 125 EUR*
    Einstärkengläser bis 300 EUR*
    Mehrstärkengläser bis 600 EUR*
    Kontaktlinsen bis 410 EUR*

    Refraktive Chirurgie

    Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit (z. B. Lasik-OP, Femto-LASIK-Behandlungen, LASEK/PRK-Operationen, Clar-Lens-Exchange).

    100 %*

    *Bezieht sich grundsätzlich auf die erstattungsfähigen Aufwendungen. Die Erstattung erfolgt dann gemäß der versicherten Prozentstufe.
    **Gebührenordnung für Ärzte
    Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

  • Stationäre Leistungen gemäß versicherter Tarifstufe

    uni-ST 3*uni-ST 2*uni-ST 1*
    Freie Krankenhauswahl

    Wahl unter allen öffentlichen und privaten Krankenhäusern.

    uni-ST 3*

    uni-ST 2*

    uni-ST 1*

    Unterbringunguni-ST 3*

    Mehrbettzimmer

    uni-ST 2*

    Zweibettzimmer

    uni-ST 1*

    Ein- oder Zweibettzimmer

    Chefarztbehandlunguni-ST 3*

    nur Behandlung durch Belegärzte

    uni-ST 2*

    uni-ST 1*

    Erstattung von Arzthonorarenuni-ST 3*

    auch über die Höchstsätze der GOÄ*
    bei medizinischer Notwendigkeit

    uni-ST 2*

    auch über die Höchstsätze der GOÄ*
    bei medizinischer Notwendigkeit

    uni-ST 1*

    auch über die Höchstsätze der GOÄ*
    bei medizinischer Notwendigkeit

    *Die Erstattung erfolgt gemäß der versicherten Prozentstufe.
    Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

  • Zahnmedizinische Leistungen gemäß versicherter Tarifstufe

    uni-ZA*
    Zahnersatz

    Hierzu gehören z. B. Brücken, Kronen und Implantate.

    100 %*

    Zahnbehandlung

    Hierzu gehören z. B. Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlung.

    100 %*

    Kieferorthopädie

    Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

    100 %*

    Erstattung von Zahnarzthonoraren

    auch über die Höchstsätze der GOÄ**/ GOZ*** bei medizinischer Notwendigkeit

    Jahreshöchstsätze

    Der Leistungsanspruch errechnet sich aus einem erstattungsfähigen Höchstbetrag von:
    im 1. Versicherungsjahr (VJ): 1.550 EUR
    im 1.-3. VJ: 3.100 EUR
    im 1.-5. VJ: 7.700 EUR
    im 1.-7. VJ: 15.400 EUR
    Ab dem 8. Versicherungsjahr und bei Unfällen entfallen die Höchstsätze.

    Die Jahreshöchstsätze für Zahnleistungen sind in den ersten Jahren gestaffelt.

    *Bezieht sich grundsätzlich auf die erstattungsfähigen Aufwendungen. Die Erstattung erfolgt dann gemäß der versicherten Prozentstufe.
    **Gebührenordnung für Ärzte | ***Gebührenordnung für Zahnärzte.
    Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

  • In der Kombination mit dem Beihilfeergänzungstarif uni-BZ plus profitieren Sie von zusätzlichen Leistungen in Bereichen, für die Ihre Beihilfe keine oder nur geringere Leistungen vorsieht.

    • Material- und Laborkosten sowie Praxiskosten bei Zahnbehandlung und Zahnersatz bis zu 6.500 EUR je Versicherungsjahr

    • Hilfsmittel – auch Sehhilfen

    • Naturheilverfahren/Alternativmedizin durch Ärzte und Heilpraktiker nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) inkl. der Besonderen Therapierichtlinien nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis
    • Mehrkosten über GOÄ/GOZ-Höchstsätze hinaus

    • verordnete nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

    • Schutzimpfungen aus Anlass einer Auslandsreise

    • Vorsorgemaßnahmen außerhalb gesetzlicher Programme bis 250 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren

    • Differenz zwischen Zwei- und Einbettzimmer sowie stationäre Behandlung in einer Privatklinik

    • Auslandsreisekrankenversicherung

  • Keine versteckten Leistungseinschränkungen

    durch tarifliche Preis-/ Leistungsverzeichnisse.

    Speziell für Kinder

    Nachträglicher Einschluss des Zahntarifes uni-ZA bis zum 6. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich.

    Entspannt im Ruhestand

    Mit der Pensionierung steigt in der Regel die Beihilfeleistung auf 70 %. Ihr Vorteil: In diesem Fall müssen Sie nur noch 30 % über die private Krankenversicherung absichern. Dadurch profitieren Sie von einem günstigeren Beitrag.

    Steuervorteile

    Nutzen Sie Ihre steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten durch das Bürgerentlastungsgesetz

    Exklusive Serviceleistungen

    Ihr Versicherungsschutz umfasst zugleich eine einzigartige Vielfalt zusätzlicher Hilfestellungen – vom Gesundheitsportalbis zur telefonischen Beratung zu den Themen Gesundheit und Pflege über unsere mediLine.

    Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit möglich.

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    Rechenbeispiel

    Dienstherr: Bund; Beihilfeanspruch: 50 %

    Tarife: uni-A 30, uni-A 20R, uni-ZA 50, uni-ST 2/30, uni-ST 2/20R, uni-BZ plus, PVB

    • Erstattung für die ambulante Versorgung
    • Erstattung für Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Zahnersatz
    • Erstattung für die Unterkunft im Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung
    • Beihilfeergänzungstarif uni-BZ plus
    • Pflegepflichtversicherung 

    Für Alter 30 schon ab

    351,42 EUR
    Mit 70 % Beihilfe zahlen Sie sogar nur 253,26 EUR
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    Gut zu wissen

    Sinnvolle Ergänzungen

    Beihilfeergänzung (uni-BZ – alternativ zu uni-BZ plus)

    Schließen Sie bestehende Lücken Ihrer Beihilfe in den Bereichen Zahnersatz, Hilfsmittel und bei Auslandsreisen.

    Garantierte Beitragsreduzierung im Alter

    Entscheiden Sie selbst, in welchem Umfang Ihre Beiträge im Alter sinken sollen. Auf Wunsch können Sie den Beitrag Ihrer Krankheitskostenvollversicherung sogar auf 0 Euro reduzieren. 

    Stationäre Ergänzung

    Für eine bessere Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch den Chefarzt. Eine sinnvolle Ergänzung, wenn die für Sie geltende Beihilfevorschrift lediglich Regelleistungen im Krankenhaus vorsieht.

    Pflegezusatzversicherung

    Schützen Sie sich aktiv vor dem Pflegerisiko! Eine private Zusatzvorsorge schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Pflegefalls.

    Krankenhaus- und Kurtagegeld

    Sichern Sie die Eigenbeteiligung Ihrer Beihilfe bei einem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt ab und sorgen Sie für ein Extra-Taschengeld.

    Kurtagegeld

    Decken Sie bei einer ambulanten oder stationären Kurbehandlung Kosten ab, die Ihre Beihilfe nicht vollständig übernimmt. Die Höhe können Sie selbst bestimmen.

    Serviceleistungen Rechnungsapp und e-Abrechnung

    Kundenportal und RechnungsApp

    • Rechnungen bequem online einreichen. Einfach fotografieren und mittels RechnungsApp senden oder im Kundenportal hochladen.
    • Elektronisches Postfach. Sie erhalten sofortige Rückmeldung über eingegangene und bearbeitete Belege per E-Mail.
    • Schnell und einfach. Ihre persönlichen Daten wie Name und Adresse können Sie immer selbst auf den neuesten Stand bringen.

    Holen Sie sich unsere RechnungsApp jetzt gleich im Apple App Store® und Google PlaystoreTM und registrieren Sie sich für das Kundenportal.

    • Schnelle Leistungserstattung

      Schnelle Leistungserstattung

      Aktuell benötigen wir für die Bearbeitung durchschnittlich nur drei Werktage. Einen Tag später haben Sie die Überweisung auf Ihrem Konto.

    • Kombinieren mit uni-be flex

      Kombinieren mit uni-BE|flex

      Sichern Sie sich schon heute eine Beitragsreduzierung im Alter. Sie entscheiden selbst in welchem Umfang ihre Beiträge sinken sollen.

    • Service Fragen

      Sie haben Fragen?

      Telefonisch sind wir montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr für Sie erreichbar.

      +49 911 5307-3600

    Häufig gestellte Fragen

  • Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und können sich daher unabhängig vom Einkommen privat versichern.

    Sie erhalten von ihrer Dienstbehörde eine Beihilfe zu den Krankheitskosten, das heißt er übernimmt einen prozentualen Anteil der Kosten. Die verbleibenden Restkosten können Sie über eine private Krankenversicherung abdecken.

  • Ehepartner/eingetragene Lebenspartner sowie Kinder können berücksichtigungsfähige Angehörige in der Beihilfe sein. Für Ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen können dann ebenfalls passende Restkostentarife vereinbart werden.

  • Ändert sich Ihr Beihilfeanspruch, dann können Sie innerhalb von sechs Monaten problemlos auch Ihren uniVersa-Versicherungsschutz entsprechend anpassen. Und das ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeit.

  • Erfahrung

    Seit 1843 schenken uns Generationen von Versicherten Ihr Vertrauen – der ältesten privaten Krankenversicherung Deutschlands. Sie alle profitieren von unserer Erfahrung und zukunftsweisenden Produkten.

    Qualität

    Die uniVersa-Produkte stehen für höchste Qualität. Wählen Sie eine Absicherung, die deutlich über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Wir verzichten bewusst auf versteckte Leistungseinschränkungen. Unser Motto: Qualität hat keinen Haken.

    Langfristigkeit

    Wir orientieren uns nicht am kurzfristigen Marktgeschehen, sondern konsequent am dauerhaften Kundennutzen. So profitieren Sie auch im Alter von einem hochwertigen Versicherungsschutz zu bezahlbaren Beiträgen.

    Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

    Als Kunde sind Sie bei uns gleichzeitig auch Mitglied. Als eigenständiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind wir zudem unabhängig von Aktionärsinteressen. Die von uns erwirtschafteten Gewinne bleiben im Unternehmen und kommen Ihnen als Versicherungsnehmer zugute.

  • Als uniVersa-Kunde haben Sie die schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten verdient. Wie ernst wir dieses Anliegen nehmen, beweisen wir gerade in Sachen Leistungserstattung - unsere durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt drei Werktage.

    Reichen Sie einfach alle Belege mit unserer RechnungsApp ein und rufen Sie Ihre Leistungsabrechnungen elektronisch in unserem Kundenportal ab.

    Oder übersenden Sie uns Ihre Unterlagen an:

    uniVersa Krankenversicherung a. G.
    KV-Leistung
    90333 Nürnberg

  • Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Sie können die Versicherung dann mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer eventuellen Beitragserhöhung können Sie das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person auch vorzeitig kündigen. Bei Eintritt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für die Krankheitskostenvollversicherung.

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    Informationen anfordern

    Gerne unterbreiten wir Ihnen einen persönlichen Vorschlag. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und klicken Sie auf "Weiter". Eine unserer Beratungspersonen wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.