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Neue Rechengrößen in der Krankenversicherung

Nürnberg, 09.01.2024

Seit Jahresbeginn gelten für die Kranken- und Pflegeversicherung neue monatliche Rechengrößen. Die uniVersa hat die wichtigsten in einer aktualisierten Beratungshilfe zusammengefasst.

Jahresarbeitsentgeltgrenze, Beitragsbemessungsgrenze, Beitragssätze, Höchstbeitrag und Arbeitgeberzuschuss: Bei der Beratung zur privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es viele Werte zu beachten, die sich zum Jahresbeginn geändert haben. Die uniVersa Krankenversicherung hat die wichtigsten Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in einer übersichtlichen Beratungshilfe „KV-Rechengrößen 2024“ zusammengefasst. Zu allen Zahlen finden Berater nützliche Querverweise zu den jeweiligen Paragrafen des Sozialgesetzbuches, zu Vorjahreswerten sowie zu den einzelnen Rechenschritten. Enthalten sind auch die neuen Werte für die gesetzliche Krankenversicherung zum Höchstkrankengeld, zu den Mindesteinnahmegrenzen für freiwillig Versicherte, zur Einkommensgrenze für die Familienversicherung sowie zu den Beitragssätzen und zum Zuschuss für Rentner.

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