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Kurz gefragt: Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?

Nürnberg, 17.06.2025

Im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung taucht immer wieder der Begriff Dienstunfähigkeit auf. Wo die Unterschiede liegen und für wen welche Absicherung wichtig ist, erklärt die uniVersa.

Zur Arbeitskraftabsicherung bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) den bestmöglichen Schutz. Sie leistet, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mehr als der Hälfte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Dies ist vor allem für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler wichtig. Der Begriff Dienstunfähigkeit (DU) stammt aus dem Beamtenrecht. Dort entscheidet der Amtsarzt, ob der Beamte noch gesundheitlich in der Lage ist, seine Dienstpflichten dauerhaft zu erfüllen oder, ob er aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird. „Beamte sollten deshalb zur Arbeitskraftabsicherung einen BU-Vertrag mit einer Dienstunfähigkeitsklausel abschließen“, empfiehlt die uniVersa Versicherung. Allerdings unterscheiden sich die Angebote am Markt zum Teil erheblich. Am vorteilhaftesten ist eine sogenannte „echte DU-Klausel“. Sie garantiert, dass die vom Amtsarzt bestätigte Dienstunfähigkeit als Nachweis für die private Berufsunfähigkeitsversicherung ausreicht. Der Grad der gesundheitlichen Einschränkung ist damit unerheblich und wird nicht geprüft. „Dies erleichtert die Leistungsbeantragung enorm und hilft, dass Beamte im Ernstfall bei Dienstunfähigkeit schnell zu ihrem Geld kommen“, so die uniVersa.

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Frau steht fragend vor weißer wand; darauf befindet sich Fragezeichen aus blauen Haftzetteln; Symbol für Rubik „Kurz gefragt“

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