Zahnzusatz Assets
Zahnzusatzversicherung

uni-dent|Top

Sie möchten sich optimal vor hohen Zahnarztkosten schützen? Mit uni-dent|Top profitieren Sie von einer erstklassigen Behandlung bei Füllungen, Inlays und Zahnersatz. Extras wie Prophylaxe, Bleaching und Schmerzlinderung runden Ihre Versorgung ab. Nutzen Sie wie ein Privatpatient die Möglichkeiten der modernen Zahnmedizin – unsere Innovations- und Zukunftsgarantie sichert Ihnen dies auf Dauer.

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Highlights

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Bis zu 100 % Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz

Wählen Sie aus drei Tarifstufen den Prozentsatz, von dem Sie ab Beginn profitieren möchten.

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Bis zu 250 EUR für professionelle Zahnreinigung

Zusätzlich erhalten Sie bis zu 250 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Zahnaufhellung.

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Kieferorthopädie bis zu 3.000 EUR

Der Anspruch gilt bis zum 21. Lebensjahr oder im Falle eines Unfalls.

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Leistungen

Unsere Tarifstufen* im Überblick
Leistungenuni-dent|Top 75uni-dent|Top 90uni-dent|Top 100
Professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxeuni-dent|Top 75

150 EUR pro Kalenderjahr

uni-dent|Top 90

200 EUR pro Kalenderjahr

uni-dent|Top 100

250 EUR pro Kalenderjahr

Zahnbehandlung

z. B. Wurzel-, Parodontosebehandlungen, plastische Füllungen

uni-dent|Top 75

100 %

uni-dent|Top 90

100 %

uni-dent|Top 100

100 %

Inlays (Einlagefüllungen)uni-dent|Top 75

100 %

uni-dent|Top 90

100 %

uni-dent|Top 100

100 %

Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgunguni-dent|Top 75

100 %

uni-dent|Top 90

100 %

uni-dent|Top 100

100 %

Höherwertiger Zahnersatz

z. B. Brücken, Kronen, Implantate inkl. Knochenaufbau

uni-dent|Top 75

75 %

uni-dent|Top 90

90 %

uni-dent|Top 100

100 %

Aufbissbehelfe und Knirscherschienenuni-dent|Top 75

75 %

uni-dent|Top 90

90 %

uni-dent|Top 100

100 %

Kieferorthopädie

bis zum 21. Lebensjahr bzw. nach einem Unfall

uni-dent|Top 75

75 % bis 2.000 EUR

uni-dent|Top 90

90 % bis 2.500 EUR

uni-dent|Top 100

100 % bis 3.000 EUR

Schmerzlindernde Maßnahmen

z. B. Vollnarkose, Akupunktur

uni-dent|Top 75

75 %

uni-dent|Top 90

90 %

uni-dent|Top 100

100 %

Zahnaufhellung

z. B. Bleaching

uni-dent|Top 75

150 EUR
innerhalb von zwei Kalenderjahren

uni-dent|Top 90

200 EUR
innerhalb von zwei Kalenderjahren

uni-dent|Top 100

250 EUR
innerhalb von zwei Kalenderjahren

Leistungshöchstsätze

Die Begrenzung entfällt ab dem 5. Kalenderjahr (KJ) sowie bei Unfällen

uni-dent|Top 75

Die Leistungen sind begrenzt auf:
1.000 EUR im 1. KJ
2.000 EUR im 1.-2. KJ
3.000 EUR im 1.-3. KJ
4.000 EUR im 1.-4. KJ

uni-dent|Top 90

Die Leistungen sind begrenzt auf:
1.000 EUR im 1. KJ
2.500 EUR im 1.-2. KJ
4.000 EUR im 1.-3. KJ
5.500 EUR im 1.-4. KJ

uni-dent|Top 100

Die Leistungen sind begrenzt auf:
1.500 EUR im 1. KJ
3.000 EUR im 1.-2. KJ
4.500 EUR im 1.-3. KJ
6.000 EUR im 1.-4. KJ

* Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen. Dort finden Sie auch die Regelungen zur Anrechnung von möglichen Vorleistungen bzw. die Regelungen bei nicht erbrachten Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung/Heilfürsorge.

Unkomplizierte Antragstellung

Ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen können Sie sich schnell und unkompliziert versichern – auch online.

Sofortschutz ohne Wartezeiten

Ganz ohne Wartezeiten genießen Sie sofortigen Versicherungsschutz ab dem ersten Tag.

Moderne Behandlungsformen

Moderne Verfahren wie Laserbehandlung, CEREC-Verfahren, Icon, DROS-Schienen und PerioChip-Methode sind mitversichert.

Innovationsgarantie

Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an, wenn in Zukunft neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden von der Schulmedizin anerkannt werden.

Zukunftsgarantie

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder Heilfürsorge können sich ändern. Das hat aber keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Sie erhalten von uns unverändert die Leistungen im tariflich vereinbarten Umfang.

Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.

Inlay 925,39 EUR

Erstattung*Erstattung GKVErstattung ZusatztarifEigenleistung
ohne ZusatzversicherungErstattung GKV

72,87 EUR

Erstattung Zusatztarif

0,00 EUR

Eigenleistung

852,52 EUR

mit uni-dent|Top 75Erstattung GKV

72,87 EUR

Erstattung Zusatztarif

852,52 EUR

Eigenleistung

0,00 EUR

mit uni-dent|Top 90Erstattung GKV

72,87 EUR

Erstattung Zusatztarif

852,52 EUR

Eigenleistung

0,00 EUR

mit uni-dent|Top 100Erstattung GKV

72,87 EUR

Erstattung Zusatztarif

852,52 EUR

Eigenleistung

0,00 EUR

Keramikkrone 960,45 EUR

Erstattung*Erstattung GKVErstattung ZusatztarifEigenleistung
ohne ZusatzversicherungErstattung GKV

286,57 EUR

Erstattung Zusatztarif

0,00 EUR

Eigenleistung

673,88 EUR

mit uni-dent|Top 75Erstattung GKV

286,57 EUR

Erstattung Zusatztarif

433,77 EUR

Eigenleistung

240,11 EUR

mit uni-dent|Top 90Erstattung GKV

286,57 EUR

Erstattung Zusatztarif

577,84 EUR

Eigenleistung

96,04 EUR

mit uni-dent|Top 100Erstattung GKV

286,57 EUR

Erstattung Zusatztarif

673,88 EUR

Eigenleistung

0,00 EUR

Brücke 1.710,95 EUR

Erstattung*Erstattung GKVErstattung ZusatztarifEigenleistung
ohne ZusatzversicherungErstattung GKV

662,47 EUR

Erstattung Zusatztarif

0,00 EUR

Eigenleistung

1.048,48 EUR

mit uni-dent|Top 75Erstattung GKV

662,47 EUR

Erstattung Zusatztarif

620,74 EUR

Eigenleistung

427,74 EUR

mit uni-dent|Top 90Erstattung GKV

662,47 EUR

Erstattung Zusatztarif

877,39 EUR

Eigenleistung

171,09 EUR

mit uni-dent|Top 100Erstattung GKV

662,47 EUR

Erstattung Zusatztarif

1.048,48 EUR

Eigenleistung

0,00 EUR

Implantat und Krone 3.330,04 EUR

Erstattung*Erstattung GKVErstattung ZusatztarifEigenleistung
ohne ZusatzversicherungErstattung GKV

675,72 EUR

Erstattung Zusatztarif

0,00 EUR

Eigenleistung

2.654,32 EUR

mit uni-dent|Top 75Erstattung GKV

675,72 EUR

Erstattung Zusatztarif

1.821,81 EUR

Eigenleistung

832,51 EUR

mit uni-dent|Top 90Erstattung GKV

675,72 EUR

Erstattung Zusatztarif

2.321,32 EUR

Eigenleistung

333,00 EUR

mit uni-dent|Top 100Erstattung GKV

675,72 EUR

Erstattung Zusatztarif

2.654,32 EUR

Eigenleistung

0,00 EUR

* Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen. Dort finden Sie auch die Regelungen zur Anrechnung von möglichen Vorleistungen bzw. die Regelungen bei nicht erbrachten Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung/Heilfürsorge.

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Rechenbeispiel

Tarifstufe: uni-dent|Top 90

  • 200 EUR pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung
  • 100 % für Zahnbehandlung und 90 % für höherwertigeren Zahnersatz
  • 90 % bis zu 2.500 EUR für Kieferorthopädie
  • 90 % für schmerzlindernde Maßnahmen
  • 200 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren für Zahnaufhellung

Für Alter 25 Jahre mit Versicherungsbeginn in 2026

19,44 EUR pro Monat
Kinder/Jugendliche bis 20 Jahre zahlen nur 13,51 EUR pro Monat.

Weitere Rechenbeispiele

Tarifstufe: uni-dent|Top 75

  • 150 EUR pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung
  • 100 % für Zahnbehandlung und 75 % für höherwertigeren Zahnersatz
  • 75 % bis zu 2.000 EUR für Kieferorthopädie
  • 75 % für schmerzlindernde Maßnahmen
  • 150 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren für Zahnaufhellung

Für Alter 25 Jahre mit Versicherungsbeginn in 2026

15,63 EUR pro Monat
Kinder/Jugendliche bis 20 Jahre zahlen nur 9,70 EUR pro Monat.

Tarifstufe: uni-dent|Top 100

  • 250 EUR pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung
  • 100 % für Zahnbehandlung und 100 % für höherwertigeren Zahnersatz
  • 100 % bis zu 3.000 EUR für Kieferorthopädie
  • 100 % für schmerzlindernde Maßnahmen
  • 250 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren für Zahnaufhellung

Für Alter 25 Jahre mit Versicherungsbeginn in 2026

22,57 EUR pro Monat
Kinder/Jugendliche bis 20 Jahre zahlen nur 17,92 EUR pro Monat.
Icon Sektionsabschnitt

Gut zu wissen

Kundenportal und RechnungsApp

Mit dem uniVersa Kundenportal verwalten Sie Ihre Krankenversicherung schnell, einfach und digital. Exklusiv für Kunden der Krankenversicherung steht Ihnen zusätzlich noch die uniVersa RechnungsApp zur Verfügung, über welche Sie Belege bequem über Ihr Smartphone hochladen können.

Junge Menschen lachen zufrieden. Symbol für die uniVersa Optionsversicherung

Kombinieren Sie mit uni-OPTI

Erhalten Sie sich Ihren aktuellen Gesundheitszustand für eine spätere private Krankenvoll- oder Zusatzversicherung.

Beratungssituation. Symbol für den uniVersa Versicherungs- und Vorsorgecheck

Serviceleistungen

Top-Produkte sind das eine. Erstklassige Services das andere. Daher haben wir rund um unsere Produkte ein Servicepaket für noch mehr Kundenzufriedenheit geschnürt.

Service Fragen

Sie haben Fragen?

Telefonisch sind wir montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr für Sie erreichbar.

+49 911 5307-3600

Häufig gestellte Fragen

Nein. Der Abschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Sie können unseren Zahnzusatztarif uni-dent|Top einfach und unkompliziert auch online abschließen.

Ja. Bei Zahnprophylaxe, Zahnreinigung, Zahnaufhellung und kieferorthopädischen Behandlungen ist eine Erstattung ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglich. 

Erfolgt eine Vorleistung der GKV oder der Heilfürsorge nicht, weil die Behandlung durch einen Privatarzt bzw. Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung durchgeführt wird, wird bei Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen, funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen sowie bei schmerzlindernden Maßnahmen ein pauschaler Betrag von 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als Vorleistung der GKV bzw. der Heilfürsorge angerechnet. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV oder die Heilfürsorge keine Vorleistung erbringt.

Falls sich die Leistungen der GKV oder Heilfürsorge ändern, hat dies keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Sie erhalten von uns unverändert die Leistungen im tariflich vereinbarten Umfang. Unsere Zukunftsgarantie sichert Ihnen dies auf Dauer.

Es bestehen grundsätzlich keine Wartezeiten.

Der Leistungshöchstbetrag ist in den ersten vier Kalenderjahren für alle Aufwendungen insgesamt begrenzt.

Tarifstufe uni-dent|Top 75
1.000 EUR für alle Maßnahmen des 1. Kalenderjahres
2.000 EUR für alle Maßnahmen des 1. - 2. Kalenderjahres
3.000 EUR für alle Maßnahmen des 1. - 3. Kalenderjahres
4.000 EUR für alle Maßnahmen des 1. - 4. Kalenderjahres

Tarifstufe uni-dent|Top 90
1.000 EUR für alle Maßnahmen des 1. Kalenderjahres
2.500 EUR für alle Maßnahmen des 1. - 2. Kalenderjahres
4.000 EUR für alle Maßnahmen des 1. - 3. Kalenderjahres
5.500 EUR für alle Maßnahmen des 1. - 4. Kalenderjahres

Tarifstufe uni-dent|Top 100
1.500 EUR für alle Maßnahmen des 1. Kalenderjahres
3.000 EUR für alle Maßnahmen des 1. - 2. Kalenderjahres
4.500 EUR für alle Maßnahmen des 1. - 3. Kalenderjahres
6.000 EUR für alle Maßnahmen des 1. - 4. Kalenderjahres

Ab dem fünften Kalenderjahr sowie bei Unfällen entfällt diese Begrenzung.

Für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie für vor Vertragsabschluss begonnene oder angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.

Erstattungsfähig sind ärztliche und zahnärztliche Leistungen für schmerzlindernde Maßnahmen im Zusammenhang mit einer zahnärztlichen Behandlung. Hierzu gehören insbesondere auch die Kosten für eine Narkose und Sedierung (z. B. Vollnarkose, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung), Akupunktur und Hypnose.

Die Kosten für schmerzlindernde Maßnahmen werden unter Anrechnung der Vorleistung der GKV oder der Heilfürsorge entsprechend dem Erstattungsprozentsatz der versicherten Tarifstufe erstattet.

In der Tarifstufe uni-dent|Top 75 beträgt der Erstattungsprozentsatz 75 %. 

In der Tarifstufe uni-dent|Top 90 beträgt der Erstattungsprozentsatz 90 %. 

In der Tarifstufe uni-dent|Top 100 beträgt der Erstattungsprozentsatz 100 %.

Erfolgt eine Vorleistung der GKV oder der Heilfürsorge nicht, weil die Behandlung durch einen Privatarzt bzw. Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung durchgeführt wird, wird ein pauschaler Betrag von 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als Vorleistung der GKV bzw. der Heilfürsorge angerechnet. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV oder die Heilfürsorge keine Vorleistung erbringt.

Erstattungsfähig sind die durch einen Zahnarzt oder unter dessen Aufsicht durchgeführten Maßnahmen zur Zahnaufhellung.

Die Aufwendungen werden je nach Tarifstufe bis zu einem Leistungshöchstbetrag erstattet:

In der Tarifstufe uni-dent|Top 75 insgesamt 150 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren.

In der Tarifstufe uni-dent|Top 90 insgesamt 200 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren.

In der Tarifstufe uni-dent|Top 100 insgesamt 250 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren.

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die zahnärztlichen bzw. kieferorthopädischen und zahntechnischen Leistungen zur Beseitigung oder Besserung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen – unabhängig von der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG). Hierzu zählen zum Beispiel die Aufwendungen für durchsichtige Brackets, Minibrackets oder auch für eine unsichtbare Zahnspange (z. B. Invisalign Therapie, Aligner-Therapie).

In der Tarifstufe uni-dent|Top 75 werden für Kinder bis 21 Jahre 75 % der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, max. 2.000 EUR während der Vertragslaufzeit, erstattet.

In der Tarifstufe uni-dent|Top 90 werden für Kinder bis 21 Jahre 90 % der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, max. 2.500 EUR während der Vertragslaufzeit, erstattet.

In der Tarifstufe uni-dent|Top 100 werden für Kinder bis 21 Jahre 100 % der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, max. 3.000 EUR während der Vertragslaufzeit, erstattet.

Die Altersgrenze entfällt für Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen, die wegen eines Unfalls erforderlich werden.

Erstattungsfähig im tariflichen Umfang sind Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Ihr Versicherungsschutz im uni-dent|Top passt sich automatisch an, wenn in Zukunft neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden von der Schulmedizin anerkannt werden. Unsere Innovationsgarantie sichert Ihnen dies auf Dauer.

Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre. Sie können die Versicherung dann jederzeit zum Ende des Monats kündigen.

Sie möchten noch mehr wissen?

Weitere Fragen und Informationen rund um die Krankenversicherung finden Sie hier.

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