Gezeichnete Glühbirne auf schwarzer Tafel, Symbol für Versicherungstipps der uniVersa Versicherungen

Aktuelles

Versicherungstipp: Schutz bei Kindern sollte auch bei Zeckenstich greifen

Der Frühling ist da - und mit ihm auch die Zecken. Besonders Kinder sind gefährdet, denn sie spielen oft Draußen. Was viele nicht wissen: Ein Zeckenstich kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben und ist nicht immer automatisch durch die Versicherung abgedeckt.

Zeckenjahr 2025: Höheres Risiko für Kinder

Nach dem milden Winter warnen Experten vor einem erneut zeckenreichen Jahr. Zecken können gefährliche Infektionskrankheiten wie Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen. Beide Erkrankungen können Nerven, Gehirn, Herz und Gelenke dauerhaft schädigen. Bleiben schwere Folgen zurück, etwa eine dauerhafte Invalidität, kann dies ein Fall für die private Kinderunfallversicherung sein, aber nur, wenn der Schutz entsprechend geregelt ist.

Versicherungsschutz prüfen lohnt sich

Gerade bei älteren Policen fehlt oft der Einschluss von Zeckenstichen. Neuere und leistungsstarke Tarife beinhalten diese Leistungen dagegen meist. Eltern sollten daher regelmäßig überprüfen, ob der aktuelle Versicherungsschutz ihrer Kinder noch aktuell ist und wirklich alle Risiken abdeckt.

Gesetzliche Unfallversicherung reicht oft nicht

Wichtig zu wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung greift grundsätzlich nicht bei Freizeitunfällen. Wer also sicherstellen möchte, dass das eigene Kind umfassend abgesichert ist, sollte eine Kombination aus privater Unfallversicherung und Pflegezusatzversicherung nachdenken. So sind neben Unfällen, auch Krankheiten im Ernstfall mitversichert und dies ein Leben lang.