Die uniVersa informiert: PHV-Bestätigung für Skifahrer in Italien

Seit 01.01.2022 müssen alle Skifahrer, Snowboarder und Rodler bei der Benutzung alpiner Pisten (Skipass) in Italien und Südtirol über eine gültige Privathaftpflichtversicherung verfügen sowie einen entsprechenden Nachweis mit sich führen.

Wer ohne entsprechenden Versicherungsschutz auf den Pisten unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von bis zu 150 EUR und dem Verlust des Skipasses rechnen.

Sie planen einen Skiurlaub in Italien? Gerne stellen wir Ihnen eine entsprechende Versicherungsbestätigung aus. Hierzu füllen Sie bitte kurz das untenstehende Formular aus.

Wichtig: Die mitversicherten Personen (wie beispielsweise Ehe- oder Lebenspartner und/oder Kinder) müssen auf der Bestätigung namentlich genannt sein. Eine Ausstellung lediglich auf den Versicherungsnehmer ist nicht ausreichend.

Auch bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 0911 / 53 07 3758 oder per Mail an shshv@s23aasd33s.comv@universae.de.


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Persönliche Angaben zum Versicherungsnehmer

Pflichtfeld
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Sofern Sie nicht alleine reisen:

Angaben zu den in Ihrer Privat-Haftpflicht mitversicherten Personen
Bitte geben Sie die Namen, Geburtsdaten und Verhältnisse zum Versicherungsnehmer aller mitversicherter Personen an:


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