

Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert
Was ersetzt die Versicherung im Schadensfall?
Ob Auto, Handy oder Fernsehen - im Alltag geht immer mal etwas kaputt. Wer für die Reparatur oder den Ersatz des Gegenstandes eine Versicherung abgeschlossen hat, bekommt meist entweder den Zeit-, Neu- oder Wiederbeschaffungswert wieder. Wann gilt denn nun was?
Neuwert und Wiederbeschaffungswert
Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte. Der Neuwert ist also der Preis, der gezahlt werden muss, um Gegenstände mit den gleichen Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Er kann niedriger, aber auch höher als der ursprüngliche Kaufpreis sein.
In der KFZ Versicherung spricht man auch vom Wiederbeschaffungsaufwand d.h. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Der Wiederbeschaffungswert entspricht hier dem Händlerverkaufspreis - also was ein genauso altes Fahrzeug gleicher Bauart aktuell beim Händler kosten würde.
Restwert beim KFZ Totalschaden
Dabei handelt es sich um den Wert des Fahrzeugs nach einem Autounfall, den es im nicht reparierten Zustand besitzt. Den Restwert ermittelt in der Regel ein Sachverständiger durch Schätzung oder Restwert-Börsen.
Und was ist der Zeitwert?
Den Zeitwert kann man als eine Art Gegenbegriff zum Neuwert bezeichnen. Es ist der Wert, den ein Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens besitzt. Um den Zeitwert zu bestimmen wird vom Neuwert des Gegenstandes ein Abzug aufgrund von Alter und Abnutzung vorgenommen.
Die Haftpflichtversicherung zahlt den tatsächlich entstandenen Schaden und damit den Zeitwert einer beschädigten Sache. Wer also z B. das iPhone eines Dritten, Kaufpreis 849 EUR im Oktober 2018, beschädigt hat, dessen Haftpflichtversicherung zahlt dem Geschädigten in Ableitung des aktuellen Neupreises, 774 EUR im April 2019, einen angemessenen Zeitwert von 619 EUR aus. Dieser Wert unterscheidet sich vom ursprünglichen Neuwert aufgrund des jeweiligen Alters und der Abnutzung der Handys.