Pflegeergänzung: uni-PV plus 50 und uni-PV plus 100

Sie möchten Ihr persönliches Pflegebudget erhöhen? Mit unserem Pflegeergänzungstarif können Sie die Leistungen Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung sogar verdoppeln. Zwei Tarifstufen stehen zur Wahl und ermöglichen Ihnen eine optimale Ergänzung.

  • Erhöhung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in allen Pflegegraden (1-5) um 50 % oder 100 %.
  • Keine Begrenzung der Leistung auf den Rechnungsbetrag.
  • Automatische Anpassung bei Leistungsveränderungen der Pflegepflichtversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Altersbegrenzung – auch im Leistungsfall.

Unsere Tarifstufen im Vergleich


Beispiele aus der Praxis


Ambulante Pflege


Pflege im Pflegeheim

Sie erhalten die vereinbarten Leistungen ohne Begrenzung auf den Rechnungsbetrag.


Unsere uni-PV plus 50-Leistungen für Sie

Leistungen für

monatliches Pflegegeld
(z. B. Pflege durch Angehörige)
158 EUR im Pflegegrad 2,
272,50 EUR im Pflegegrad 3,
364 EUR im Pflegegrad 4,
450,50 EUR im Pflegegrad 5
monatliche Pflegesachleistungen bis zu (Pflege durch Fachkräfte) 362 EUR im Pflegegrad 2,
681,50 EUR im Pflegegrad 3,
846,50 EUR im Pflegegrad 4,
1.047,50 EUR im Pflegegrad 5
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 20 EUR monatlich
technische Pflegehilfsmittel der gesetzlichen Pflegeversicherung

mitversichert

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bis zu 2.000 EUR je Maßnahme
ambulant betreute Wohngruppen 107 EUR monatlich
Verhinderungspflege bis zu 806 EUR jährlich in den Pflegegraden 2-5
Kurzzeitpflege bis zu 887 EUR jährlich in den Pflegegraden 2-5
monatliche Leistung für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege bis zu

344,50 EUR im Pflegegrad 2,
649 EUR im Pflegegrad 3,
806 EUR im Pflegegrad 4,
997,50 EUR im Pflegegrad 5

monatliche Leistung für stationäre Pflege im Pflegeheim bis zu

62,50 EUR im Pflegegrad 1,
385 EUR im Pflegegrad 2*,
631 EUR im Pflegegrad 3*,
887,50 EUR im Pflegegrad 4*,
1.002,50 EUR im Pflegegrad 5*

* zusätzlich wird der ab 01.01.2022 gewährte monatliche Leistungszuschlag gemäß § 43c SGB XI in Höhe von 5, 25, 45 bzw. 70 Prozent des ´individuellen pflegebedingten Eigenanteils des jeweiligen Pflegeheims erhöht. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden.

Entlastungsbetrag bis zu 62,50 EUR monatlich (zweckgebunden)
Besonderheiten

Keine Begrenzung der Leistung auf den Rechnungsbetrag

Automatische Anpassung bei Leistungsveränderungen der Pflegepflichtversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Altersbegrenzung – auch im Leistungsfall

uniVersa-Infoline

Telefonische Beratung zum Thema Pflege über unser Gesundheitstelefon mediLine.


Unsere uni-PV plus 100-Leistungen für Sie

Leistungen für

monatliches Pflegegeld
(z. B. Pflege durch Angehörige)
316 EUR im Pflegegrad 2,
545 EUR im Pflegegrad 3,
728 EUR im Pflegegrad 4,
901 EUR im Pflegegrad 5
monatliche Pflegesachleistungen bis zu (Pflege durch Fachkräfte) 724 EUR im Pflegegrad 2,
1.363 EUR im Pflegegrad 3,
1.693 EUR im Pflegegrad 4,
2.095 EUR im Pflegegrad 5
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 EUR monatlich
technische Pflegehilfsmittel der gesetzlichen Pflegeversicherung

mitversichert

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bis zu 4.000 EUR je Maßnahme
ambulant betreute Wohngruppen 214 EUR monatlich
Verhinderungspflege bis zu 1.612 EUR jährlich in den Pflegegraden 2-5
Kurzzeitpflege bis zu 1.774 EUR jährlich in den Pflegegraden 2-5
monatliche Leistung für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege bis zu 689 EUR im Pflegegrad 2,
1.298 EUR im Pflegegrad 3,
1.612 EUR im Pflegegrad 4,
1.995 EUR im Pflegegrad 5

monatliche Leistung für stationäre Pflege im Pflegeheim bis zu 

125 EUR im Pflegegrad 1,
770 EUR im Pflegegrad 2*,
1.262 EUR im Pflegegrad 3*,
1.775 EUR im Pflegegrad 4*,
2.005 EUR im Pflegegrad 5*

* zusätzlich wird der ab 01.01.2022 gewährte monatliche Leistungszuschlag gemäß § 43c SGB XI in Höhe von 5, 25, 45 bzw. 70 Prozent des ´individuellen pflegebedingten Eigenanteils des jeweiligen Pflegeheims verdoppelt. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden.

Entlastungsbetrag bis zu 125 EUR monatlich (zweckgebunden)
Besonderheiten

Keine Begrenzung der Leistung auf den Rechnungsbetrag

Automatische Anpassung bei Leistungsveränderungen der Pflegepflichtversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Altersbegrenzung – auch im Leistungsfall

uniVersa-Infoline

Telefonische Beratung zum Thema Pflege über unser Gesundheitstelefon mediLine.


Beitragsbeispiele für unseren Pflegeergänzungstarif

Alter: 30 Jahre; Tarif: uni-PV plus 50

  • Erhöhung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um 50 %
  • Leistung in allen Pflegegraden 1-5

27,04 EUR pro Monat

 

Alter: 30 Jahre; Tarif: uni-PV plus 100

  • Erhöhung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um 100 %
  • Leistung in allen Pflegegraden 1-5

54,08 EUR pro Monat


Produktvideo - Private Pflegezusatzversicherung


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