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Pressemitteilungen
Berufsunfähigkeitsversicherung: Schülerstatus kann vorteilhaft sein
Nürnberg, 07.07.2025
Je früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto niedriger fällt in der Regel der Beitrag aus. Für Berufsstarter kann auch der bisherige Schülerstatus noch zu einem Beitragsvorteil führen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Sie zählt zu den wichtigsten Versicherungen, die Erwerbstätige haben sollten. Der Beitrag richtet sich unter anderem nach der Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente, der Laufzeit des Vertrags, dem Eintrittsalter und dem aktuellen Beruf. Für Schulabgänger ist deshalb auch entscheidend, für welchen Berufsweg, etwa Ausbildung, duales Studium oder Vollzeitstudium, sie sich entschieden haben. Einige Anbieter, darunter die uniVersa, bieten eine optionale Übergangsregelung. Bis zum 31. Juli kann dort der bisherige Schülerstatus noch gewährt werden, auch wenn die Schullaufbahn bereits mit der Zeugnisübergabe erfolgreich abgeschlossen wurde und der neue Berufsstatus und die Tätigkeit bei der Berufsgruppe höher eingestuft werden. „Schulabgänger und Eltern sollten sich vor Abschluss eines Vertrags informieren, welche Berufsgruppeneinstufung günstiger ist“, empfiehlt die uniVersa. Manche Anbieter führen bei einem späteren Berufswechsel auch eine Günstigerprüfung durch und geben die bessere Einstufung weiter. „Zum Ausbau des Versicherungsschutzes sollten zudem möglichst umfangreiche Nachversicherungsgarantien enthalten sein, die ohne erneute Gesundheitsprüfung lebensbegleitend in Anspruch genommen werden können“, so die uniVersa.
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