Unsere CLASSIC-Leistungen für Beihilfeberechtigte
Ambulante Leistungen gemäß versicherter Tarifstufe
Freie Arztwahl |
Erstattung des Honorars nach der Gebührenordnung für Ärzte, wenn medizinisch notwendig auch über die Höchstsätze hinaus.
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Naturheilkunde/Heilpraktiker |
Erstattung bis zum vergleichbaren Honorar für Ärzte.
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Psychotherapie |
Erstattung ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
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Vorsorge |
Erstattung nach gesetzlichen Programmen. Ohne Altersbegrenzungen, ohne festgelegte Zeitabstände.
Erstattungsfähig sind bis 500 EUR außerhalb gesetzlicher Programme innerhalb von zwei Kalenderjahren.
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Arznei- und Verbandmittel |
Erstattung nach Verordnung.
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Heil- und Hilfsmittel |
Erstattung ohne Begrenzung auf tarifliche Festbeträge.
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Brillen, Kontaktlinsen |
Erstattungsfähig sind bis zu 600 EUR für Mehrstärkengläser, 300 EUR für Einstärkengläser und bis zu 125 EUR für Brillenfassung jeweils alle zwei Jahre. Bis zu 410 EUR für Kontaktlinsen in einjährigen Abständen.
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Stationäre Leistungen gemäß versicherter Tarifstufe
Freie Krankenhauswahl |
Wahl unter allen öffentlichen und privaten Krankenhäusern.
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Unterbringung |
Vom Mehrbettzimmer bis hin zum Einbettzimmer.
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Chefarztbehandlung |
Auf Wunsch versicherbar.
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Zahnmedizinische Leistungen gemäß versicherter Tarifstufe
Zahnbehandlung |
Erstattung inklusive Inlays.
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Zahnersatz |
Erstattung inklusive Implantate.
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Kieferorthopädie |
Erstattung für Kinder und Erwachsene.
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Jahreshöchstsätze |
Die Jahreshöchstsätze für Zahnleistungen sind in den ersten Jahren gestaffelt. Ab dem 8. Versicherungsjahr und bei Unfällen gelten keine Höchstsätze.
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Ihr Leistungsplus mit Beihilfeergänzungstarif uni-BZ plus
In der Kombination mit dem Beihilfeergänzungstarif uni-BZ plus profitieren Sie von zusätzlichen Leistungen in Bereichen, für die Ihre Beihilfe keine oder nur geringere Leistungen vorsieht.
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Material- und Laborkosten sowie Praxiskosten bei Zahnbehandlung und Zahnersatz bis zu 6.500 EUR je Versicherungsjahr
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Hilfsmittel – auch Sehhilfen
- Naturheilverfahren/Alternativmedizin durch Ärzte und Heilpraktiker
nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) inkl. der Besonderen Therapierichtlinien nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis
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Mehrkosten über GOÄ/GOZ-Höchstsätze hinaus
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verordnete nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
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Schutzimpfungen aus Anlass einer Auslandsreise
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Vorsorgemaßnahmen außerhalb gesetzlicher Programme bis 250 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren
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Differenz zwischen Zwei- und Einbettzimmer sowie stationäre Behandlung in einer Privatklinik
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Auslandsreisekrankenversicherung
Weitere CLASSIC-Highlights für Beihilfeberechtigte
Keine versteckten Leistungseinschränkungen durch tarifliche Preis-/ Leistungsverzeichnisse.
Speziell für Kinder: Nachträglicher Einschluss des Zahntarifes uni-ZA bis zum 6. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich.
Entspannt im Ruhestand. Mit der Pensionierung steigt in der Regel die Beihilfeleistung auf 70 %. Ihr Vorteil: In diesem Fall müssen Sie nur noch 30 % über die private Krankenversicherung absichern. Dadurch profitieren Sie von einem günstigeren Beitrag.
Steuervorteile. Nutzen Sie Ihre steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten durch das Bürgerentlastungsgesetz.
Exklusive Serviceleistungen. Ihr Versicherungsschutz umfasst zugleich eine einzigartige Vielfalt zusätzlicher Hilfestellungen – vom Gesundheitsportal bis zur telefonischen Beratung zu den Themen Gesundheit und Pflege über unsere mediLine.
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit möglich.
Berechnungsbeispiel für Beihilfeberechtigte
Alter: 30 Jahre; Dienstherr: Bund; Beihilfeanspruch: 50 %
- Erstattung für die ambulante Versorgung
- Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz
- Erstattung für die Unterkunft im Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung
- Beihilfeergänzungstarif uni-BZ plus
- Pflegepflichtversicherung
331,42 EUR pro Monat
Mit 70 % Beihilfe zahlen Sie sogar nur 237,46 EUR.
Gut zu wissen: Sinnvolle Ergänzungen
Beihilfeergänzung (uni-BZ – alternativ zu uni-BZ plus). Schließen Sie bestehende Lücken Ihrer Beihilfe in den Bereichen Zahnersatz, Hilfsmittel und bei Auslandsreisen.
Garantierte Beitragsreduzierung im Alter. Entscheiden Sie selbst, in welchem Umfang Ihre Beiträge im Alter sinken sollen. Auf Wunsch können Sie den Beitrag Ihrer Krankenversicherung sogar auf 0 Euro reduzieren.
Stationäre Ergänzung. Für eine bessere Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch den Chefarzt. Eine sinnvolle Ergänzung, wenn die für Sie geltende Beihilfevorschrift lediglich Regelleistungen im Krankenhaus vorsieht.
Pflegetagegeld. Schützen Sie sich aktiv vor dem Pflege- und Demenzrisiko! Eine private Zusatzvorsorge schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Pflegefalls.
Krankenhaus- und Kurtagegeld. Sichern Sie die Eigenbeteiligung Ihrer Beihilfe bei einem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt ab und sorgen Sie für ein Extra-Taschengeld.
Kurtagegeld. Decken Sie bei einer ambulanten oder stationären Kurbehandlung Kosten ab, die Ihre Beihilfe nicht vollständig übernimmt. Die Höhe können Sie selbst bestimmen.