

Rechengrößen der Sozialversicherung 2022
Wir informieren Sie gerne über die ab 01.01.2022 gültigen Rechengrößen der Sozialversicherung.
Wir informieren Sie gerne über die ab 01.01.2022 gültigen Rechengrößen der Sozialversicherung.
* In der gesetzlichen Krankenversicherung kann ab 2015 erstmalig ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag erhoben werden. Dieser wird zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und individuell je Krankenkasse festgesetzt. Die Zahlung erfolgt über die Gehaltsabrechnung. Das Bundesministerium für Gesundheit hat für das Jahr 2022 einen "durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz nach § 242a (2) SGB V " in Höhe von 1,3 % bekannt gegeben.