Krankenhaus- & Kurtagegeld
Sie möchten Ihre gesetzlichen Zuzahlungen im Krankenhaus abdecken und nicht auf Extras wie Fernsehen oder Telefon verzichten? Damit Sie sich während eines Aufenthaltes rundum wohlfühlen, bieten wir Ihnen mit dem Tarif uni-KSKT ein attraktives Krankenhaus- und Kurtagegeld.
Highlights
Leistungen
uni-KSKT | |
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Leistungsdauer | Für jeden Tag einer vollstationären Unterbringung erhalten Sie das von Ihnen gewählte Tagegeld. |
Begleitperson | Doppelter Tagessatz bei Begleitung eines versicherten Kindes bis zum 15. Lebensjahr durch einen (Groß-)Elternteil während einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus. |
Entbindungspauschale | Wir zahlen eine Pauschale von 10 Tagessätzen nach einer Entbindung. |
Kur- und Sanatoriumsaufenthalte Das Tagegeld beträgt bei Behandlungen in einer Kuranstalt oder einem Sanatorium | Auch bei Kur- und Sanatoriumsaufenthalten, vollstationären Reha-Maßnahmen oder Anschlussheilbehandlungen erhalten Sie das Tagegeld für maximal 23 Tage innerhalb von drei Kalenderjahren. |
Bonus | Erhöhung der Auszahlung um einen zusätzlichen Bonus von 50 % für Krankenhausaufenthalte von bis zu maximal 7 Tagen in einem Kalenderjahr. |
Die genauen Vertragsinhalte ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Tarif zugrunde liegen.
Rechenbeispiel
Tarif: uni-KSKT 15
- 15 EUR für jeden Tag einer vollstationären Unterbringung
- Auszahlung auch bei einem Aufenthalt in einer Kuranstalt oder in einem Sanatorium
Für Alter 25 mit Versicherungsbeginn in 2025
Gut zu wissen
Kundenportal und RechnungsApp
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Schnelle Leistungserstattung
Unsere durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt drei Werktage. Einen Tag später haben Sie die Überweisung auf Ihrem Konto.
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Häufig gestellte Fragen
Ein Krankenhaus- und Kurtagegeld ist eine Leistung, die für jeden Kalendertag ausgezahlt wird, den Sie als versicherte Person aufgrund einer Erkrankung in einer vollstationären Unterkunft verbringen. Die Höhe des Tagegeldes können Sie ab 15 Euro in 5-Euro-Schritten frei wählen.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, zahlen Sie für jeden Tag im Krankenhaus einen Kostenbeitrag von 10 Euro. Die Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Darüber hinaus gehende Aufenthalte sind von der Zuzahlung befreit. Das Krankenhaustagegeld soll diese Zuzahlung und zusätzlich anfallende Kosten ausgleichen.
Die Höhe des Tagessatzes ist abhängig von den eigenen Wünschen und der persönlichen Situation. Wir empfehlen ein Krankenhaustagegeld in Höhe von mindestens 15 Euro.
Ja. Sie erhalten den doppelten Tagessatz bei Begleitung eines versicherten Kindes bis zum 15. Lebensjahr, wenn Sie als Elternteil oder Großelternteil während einer vollstationären Behandlung Ihr Kind im Krankenhaus begleiten.
Ja. Bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt wegen Entbindung, der bis zu zehn Tage dauert, wird eine Pauschale von 10 Tagessätzen gezahlt. Ein weiterer Anspruch entsteht bei aus medizinischen Gründen längerer Aufenthaltsdauer.
Wir zahlen Tagegeld, insgesamt für bis zu 23 Aufenthaltstage innerhalb von drei Kalenderjahren, wenn die versicherte Person
- in einer Kuranstalt oder
- in einem Sanatorium oder
- in einer Krankenanstalt vollstationär behandelt wird.
Das gilt auch für eine vollstationäre Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung eines gesetzlichen Rehabilitationsträgers.
Das Tagegeld beträgt bei Behandlungen in einer Kuranstalt oder einem Sanatorium
- bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 100 %,
- ab dem vollendeten 40. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr 50 %,
- ab dem vollendeten 65. Lebensjahr 25 % des Tagessatzes.
Dauert eine vollstationäre Heilbehandlung in einem Krankenhaus insgesamt höchstens 7 Tage, so erhöht sich die Versicherungsleistung um die Hälfte (= Bonus).
Eine Ausnahme besteht, wenn sie bereits den doppelten Tagessatz aufgrund der Begleitung eines Kindes oder eine Entbindungspauschale erhalten.
Bei mehreren Krankenhausaufenthalten in einem Kalenderjahr wird der Bonus gezahlt, wenn die Gesamtanzahl der Krankenhaustage höchstens 7 Tage im Kalenderjahr beträgt.
Die Mindestvertragsdauer im Tarif uni-KSKT beträgt 2 Jahre. Sie können die Versicherung dann mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
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