Informationen zur Barrierefreiheit

Als Versicherungsunternehmen bietet die uniVersa (uniVersa Lebensversicherung a.G., uniVersa Krankenversicherung a.G. und uniVersa Allgemeine Versicherung AG) Versicherungsprodukte für Privatkunden und kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland an.

Daneben bietet sie Bankdienstleistungen über Drittanbieter insbesondere in Form von Immobiliar-Verbraucherdarlehen an.

Die nachfolgenden Ausführungen zur Barrierefreiheit gelten insbesondere für folgende Angebote:

  • Onlineabschluss Zahnzusatzversicherung dent und die dazugehörige Produktseite
  • Onlineabschluss Privat-Haftpflichtversicherung und die dazugehörige Produktseite
  • Bankdienstleistungen

 

Letzte Aktualisierung am 24.06.2025

Rückmeldung und Kontakt

Kontakt: barrierefreiheit@universa.de
Rückmeldeformular: Barrieren melden

uniVersa Versicherungen
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg

Telefon: +49 911 5307-0

1. Beschreibung der geltenden Barrierefreiheitsanforderungen

Einige der angebotenen Versicherungsprodukte werden unseren Kunden auch über Online-Abschlussstrecken, folglich als Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, angeboten. In diesen Fällen sind wir seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet, die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) einzuhalten.
Hierbei gelten insbesondere §14 BFSG i. V. m. Anlage 3 Nr. 1 und § 12, § 13 und § 19 BFSGV.

Auch bietet die uniVersa Bankdienstleistungen in Form von Immobiliar-Verbraucherdarlehen über Drittanbieter an. Hier unterliegen wir insbesondere § 14 BFSG i. V. m. Anlage 3 Nr. 1 und § 12, § 13 und § 17 BFSGV.

Während das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz allgemeine Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen beinhaltet, sind in der BFSGV unter anderem konkretere Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung festgehalten.

Die uniVersa setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (u. a. WCAG 2.2 und die Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an.

 

2. Allgemeine Beschreibung der angebotenen Dienstleistung

2.1 Online-Abschlussstrecken

2.1.1 Zahnzusatzversicherung

Die uniVersa Krankenversicherung a.G. bietet als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung zwei Zahnzusatzversicherungen an. Ein Tarif heißt uni-dent|Komfort und einer uni-dent|Privat. Beide Tarife dienen insbesondere dazu, vor hohen Eigenbeteiligungen bei Zahnersatz zu schützen und bezahlen bei zahnärztlichen Leistungen.

Der Tarif uni-dent|Komfort verdoppelt den Festzuschuss der Krankenkasse bei Zahnersatz und sieht auch Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Zahnprophylaxe und Zahnfüllungen vor.

Der Tarif uni-dent|Privat sieht eine noch umfangreichere Erstattung für Zahnersatz vor und leistet auch für Implantate, Inlays, Zahnbehandlungsmaßnahmen, hochwertige Füllungen, professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxe. Darüber hinaus beteiligt er sich an den Kosten für Zahn- und Kieferregulierung bei Kindern.

Die Zahnzusatzversicherungen nach Tarif uni-dent|Komfort und uni-dent|Privat können auch im Rahmen einer Online-Abschlussstrecke vom Kunden rund um die Uhr und eigenständig abgeschlossen werden. Für die Antragstellung ist keine Gesundheitsprüfung nötig. Nicht geleistet wird für bei Vertragsschluss fehlende Zähne und begonnene oder angeratene Behandlungen.

 

2.1.2 Privat-Haftpflichtversicherung

Die uniVersa Allgemeine Versicherung AG bietet eine Privat-Haftpflichtversicherung an.

Die Privat-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person unbeabsichtigt einen Personen-, Vermögens- oder Sachschaden bei Dritten verursacht. Hierfür bietet die uniVersa Allgemeine Versicherung AG drei Tarife an. Diese lauten: FLEXXprotect|easy, FLEXXprotect|allround und FLEXXprotect|best.

Je nach gewählter Variante sichert sie nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Familienmitglieder und weitere mitversicherte Personen zuverlässig ab. Ebenso haben Kundinnen und Kunden die Wahl zwischen verschiedenen Tarifmodellen – jeweils mit individuell anpassbarer Versicherungssumme und wählbarem Selbstbehalt.

Die Leistungen umfassen:

  • Prüfung der Haftungsfragen bei einem Schadensfall
  • Übernahme berechtigter Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Forderungen

Die Privat-Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Online-Abschlussstrecke vom Kunden rund um die Uhr und eigenständig abgeschlossen werden.

 

2.1.3 Funktionsweisen der Online-Abschlussstrecken

2.1.3.1 Onlineabschluss Zahnzusatzversicherung

Der Abschluss der Zahnzusatzversicherung erfolgt digital und ist in mehrere klar strukturierte Schritte unterteilt. Zu Beginn werden grundlegende Angaben zur zu versichernden Person, zur bestehenden Krankenversicherung sowie zum gewünschten Versicherungsbeginn erfasst. Anschließend erfolgt die Auswahl des gewünschten Tarifs. Nach Eingabe der persönlichen Daten wird eine Zusammenfassung aller Informationen angezeigt und es müssen die vertragsrelevanten Unterlagen heruntergeladen werden. Nach abschließender Prüfung kann der Antrag digital übermittelt werden.

2.1.3.1 Onlineabschluss Privat-Haftpflichtversicherung

Die Privat-Haftpflichtversicherung kann ebenfalls online abgeschlossen werden. Der Ablauf gliedert sich in mehrere Schritte, beginnend mit den grundlegenden Angaben zur zu versichernden Person sowie der Abfrage zu bestimmten relevanten Angaben (z. B. bestehende Vorschäden oder beruflicher Status). Darauf folgt die Auswahl eines passenden Tarifs mit Angabe zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und Zahlungsweise. Optional können im nächsten Schritt ergänzende Leistungen hinzugefügt werden. Nach Eingabe der persönlichen Daten wird eine Zusammenfassung aller Informationen angezeigt. Nach abschließender Prüfung kann der Antrag digital übermittelt werden.

 

2.2 Bankdienstleistungen

Immobiliar-Verbraucherdarlehen

Die uniVersa Krankenversicherung a.G. und uniVersa Lebensversicherung a.G. bieten Bau-Finanzierungen, also Kredite zum Beispiel für den Erwerb einer Immobilie, für Privatkunden an (sogenannte Immobiliar-Verbraucherdarlehen).

Es wird ein sogenanntes Annuitätendarlehen abgeschlossen, d. h. die Rückzahlung des Kredites erfolgt über eine gleichbleibende monatliche Rate. Diese beinhaltet den vereinbarten Zinsanteil und einen Tilgungsanteil. Zusätzlich kann der Kunde einmal jährlich eine Sonderzahlung zur schnelleren Rückzahlung des Kredites leisten.

Der Zinssatz (in Prozent) für ein Annuitätendarlehen wird für eine bestimmte Zeit fest vereinbart (sogenannte Sollzinsbindung). Die Sollzinsbindung ist meist zwischen 10 und 30 Jahren möglich. Die Darlehenslaufzeit kann hierbei jedoch länger sein. Diese ist anhand des Tilgungsplans ersichtlich.

Als Sicherheit für die Rückzahlung des Kredites wird eine Grundschuld im Grundbuch der besicherten Immobilie für die uniVersa Krankenversicherung a.G. oder uniVersa Lebensversicherung a.G. eingetragen.

Privatkunden können für folgende Anlässe ein Annuitätendarlehen abschließen:

  • Kauf eigen- oder fremdgenutzter Wohnimmobilien
  • Bau eigen- oder fremdgenutzter Wohnimmobilien
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Kapitalbeschaffungen
  • Anschlussfinanzierungen

Die Beratung und Beantragung des Annuitätendarlehens erfolgt ausschließlich über Baufinanzierungsvermittler, die sich in Kooperation mit der uniVersa Krankenversicherung a.G. oder uniVersa Lebensversicherung a.G. befinden.

Der Darlehensvertrag kann weder im elektronischen Geschäftsverkehr noch vor Ort in einer Filiale abgeschlossen werden. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich per Post.

Nähere Informationen zur Funktionsweise der Bankdienstleistung Immobiliar-Verbraucherdarlehen finden Sie hier

 

2.3 Weitere Dienstleistungen im elektronischen Verkehr

Über die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen hinaus verfolgt die uniVersa das Ziel, den digitalen Zugang zu ihren Dienstleistungen für möglichst alle Nutzergruppen zugänglich zu gestalten. Ziel ist es daher auch, weitere digitale Anwendungen wie etwa das Kundenportal und die Rechnungs-App barrierefrei anzubieten.

 

3. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die uniVersa setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Beeinträchtigung zu gewährleisten. Dabei werden die Vorgaben der geltenden Standards zur Barrierefreiheit berücksichtigt, darunter die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) mit den vier Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust, die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie die europäische Norm EN 301 549.

Um allen Nutzern den Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen zu ermöglichen, werden die Informationen zur Funktionsweise der Dienstleistung und Barrierefreiheit auf dieser Seite verständlich und zugänglich bereitgestellt. Dieser Bereich ist von jeder Seite der Website sowie den Onlineabschlüssen über den Link „Barrierefreiheit“ im Footer (Fußbereich) erreichbar.
Um eine möglichst umfassende Kompatibilität mit assistiven Technologien sicherzustellen, wird auf eine strukturierte, standardkonforme Umsetzung der Webinhalte geachtet.
Dies ermöglicht den Zugang durch beispielweise Screenreader und Braillezeilen.
Zudem wird sichergestellt, dass die Webinhalte auch mit der Tastatur bedient werden können.

Die Darstellung der Informationen erfolgt in verständlicher Sprache. Fachbegriffe werden nach Möglichkeit gemieden und Funktionsweisen und Abläufe nachvollziehbar beschrieben.
Textinhalte werden in Formaten bereitgestellt, die für unterstützende Technologien geeignet sind.
Die PDF-Dokumente aus den Onlineabschlüssen erfüllen den PDF/UA-Standard. Dieses Format kann in andere Formate überführt werden. So stehen die Dokumente über mehrere sensorische Kanäle zur Verfügung.
Zudem wird auf eine gute Lesbarkeit geachtet, so z. B., dass Textkontraste ausreichend sind.
Nicht-textliche Inhalte wie Bilder und Grafiken werden durch textliche Alternativen ergänzt, beispielweise mittels Alternativtexten.

Auch die Informationen zu unseren Bankdienstleistungen werden in verständlicher Sprache dargestellt, wobei bei der Beschreibung der Funktionsweise der Bankdienstleistung das Sprachniveau B2 nicht überschritten wird. Unsere Bankdienstleistungen werden ausschließlich über Drittdienstleister vermittelt. Der Vertragsabschluss mit uns erfolgt ausschließlich per Post. Auf Anforderung werden alle relevanten Dokumente im barrierefreien Format (PDF/UA) per E-Mail bereitgestellt.

 

4. Die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. 

Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an: 

Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

 

5. Ansprechpartner Inhouse

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren?
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich.
Vielen Dank für Ihr Feedback.

Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
barrierefreiheit@universa.de
Rückmeldeformular: Barrieren melden

uniVersa Versicherungen
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg

Telefon: +49 911 5307-0

 

6. Schlichtungsstelle, § 34 BFSG

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Schlichtungsstelle BGG) nach § 16 BGG wenden.

Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und dem Dienstleister eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Bei der Schlichtungsstelle BGG kann ergänzend auch ein Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses gestellt werden. [§ 34 Abs. 2 BFSG]

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.