Ich bin berufsunfähig. Was muss ich tun?

Sie können uns den Eintritt der Berufsunfähigkeit einfach und bequem per Online-Meldung mitteilen.

Wir werden uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wenn Sie Ansprüche bei einem Sozialversicherungsträger angemeldet haben, warten Sie bitte nicht dessen Entscheidung ab, sondern infomieren Sie uns umgehend.


Online-Formular


Was ist, wenn ich die Beiträge nur noch teilweise oder gar nicht mehr bezahlen kann?

Es gibt wichtige Ursachen wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit, die die Zahlung der Beiträge erheblich erschweren können. In diesem Fall müssen Sie nicht zwangsläufig Ihren Versicherungsvertrag kündigen. Je nach Tarif und bereits verstrichener Vertragslaufzeit gibt es die Möglichkeit, die Beiträge zu reduzieren, den Vertrag für einen gewissen Zeitraum ruhend zu stellen oder die Versicherungssumme zu reduzieren. Am besten ist es, sich rechtzeitig von uns beraten zu lassen, wir finden gemeinsam eine passende Lösung.


Der Originalversicherungsschein ist nicht mehr auffindbar. Was kann ich tun?

Hierzu benötigen wir eine schriftliche Erklärung, dass der Versicherungsschein unauffindbar bzw. abhanden gekommen ist.

Folgendes Formular steht Ihnen zur Verfügung:

Verlusterklärung 

Bitte senden Sie uns dieses ausgefüllt per Post an folgende Anschrift:

uniVersa Lebensversicherung a. G.
Leben-Bestand
Sulzbacher Str. 1-7
90489 Nürnberg
Fax: +49 911 5307-1799