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Pressemitteilungen
Versicherungstipp: Schutz bei Kindern sollte auch bei Zeckenstich greifen
Nürnberg, 05.05.2025
Ein Zeckenstich kann schwerwiegende Folgen haben. Das gilt auch für Kinder, die sich naturgemäß häufiger im Freien aufhalten und damit stärker bedroht sind. Wie sie im Ernstfall finanziell abgesichert sind.
Aufgrund des milden Winters erwarten Experten erneut ein zeckenreiches Jahr. Für Kinder besteht tendenziell ein höheres Risiko, von einer Zecke gestochen zu werden, da sie häufig außen spielen und sich gerne im Grünen aufhalten. Ein Zeckenstich kann Infektionskrankheiten wie Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen, die wiederum schwerwiegende Folgen für Gehirn, Nerven, Herz und Gelenke haben können. „Bleibt eine dauerhafte Invalidität zurück, kann dies ein Fall für die private Kinderunfallversicherung sein“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Allerdings kommt es auf die Versicherungsbedingungen an. Bei neueren und leistungsstarken Policen sind die Folgen eines Zeckenstiches meist mitversichert. Bei älteren Policen fehlt der Einschluss jedoch häufig. Eltern sollten den Versicherungsschutz für ihre Kinder regelmäßig überprüfen. Dies ist auch wichtig, da die gesetzliche Unfallversicherung bei Freizeitunfällen grundsätzlich nicht leistet. Wer sein Kind für den Ernstfall rundum finanziell abgesichert wissen möchte, sollte eine private Unfallversicherung mit einer Pflegezusatzversicherung kombinieren. Dann sind im Falle einer Pflegebedürftigkeit neben Unfällen auch Krankheiten mitversichert und das ein Leben lang.
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