Häufige Fragen / FAQ
Im Leistungsfall
Sie haben noch ein paar Fragen zum Thema Versicherung?
Bei uns finden Sie kompetente und leicht verständliche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz.
Nach Abschluss einer Behandlung erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Diese können Sie sofort begleichen oder auch erst, wenn der Betrag von uns erstattet wurde. Bitte legen Sie uns hierzu die Originalrechnung vor. Für Zahnarztrechnungen, Heilmittel wie Bäder, Massagen usw. gilt das Gleiche.
Legen Sie in der Arztpraxis bitte Ihre uniVersa-Card vor. Dies ermöglicht eine schnelle Erfassung Ihrer persönlichen Daten.
Bezahlen Sie die verordneten Mittel in der Apotheke bzw. im Sanitätsfachgeschäft. Die jeweiligen Originalbelege reichen Sie zusammen mit der dazugehörigen Arztrechnung ein. Die Kosten werden dann im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes erstattet.
Die Vorlage eines Heil- und Kostenplans des Zahnarztes und unsere entsprechende schriftliche Leistungszusage ist Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch bei Zahnersatzmaßnahmen. Im Heil- und Kostenplan werden die Kosten der geplanten Maßnahmen detailliert dargestellt. Wir können Ihnen deshalb bereits im Vorfeld der Behandlung sehr genau unsere Erstattung und somit Ihren Eigenanteil an der Versorgung mitteilen. Zudem können eventuell auftretende Fragen vor Beginn der Behandlung geklärt werden.
Auch bei der Aufnahme in einem Krankenhaus legen Sie bitte Ihre uniVersa-Card vor. Wir klären dann die Details mit dem Krankenhaus direkt und geben eine Kostenzusage für Unterbringung und Verpflegung im versicherten Umfang. Später werden wir die Kosten direkt mit dem Krankenhaus abrechnen.
Wichtiger Hinweis zu Wahlleistungsvereinbarungen: Das Krankenhaus gibt Ihnen auch die Möglichkeiten sogenannte Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer) zu vereinbaren. Bitte prüfen Sie vor Unterschrift, ob Ihr Versicherungsschutz hierfür eine Leistung vorsieht, da Ihnen selbst sonst erhebliche Kosten entstehen.
Wenn Sie Wahlleistungen versichert haben: Die Rechnungen, die Sie unmittelbar von den behandelnden Ärzten erhalten, reichen Sie uns zur Erstattung ein.
Falls Sie eine Krankenhausbehandlung in einer Klinik wünschen, in der auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt oder Rekonvaleszenten aufgenommen werden, benötigen Sie von uns vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage. Damit wir Sie beraten können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.
Wir benötigen aussagekräftige Befunde sowie einen nach der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte spezifizierten Kostenvoranschlag. Sollten die darin enthaltenen Informationen nicht ausreichen, würden wir uns wieder an Sie wenden und die ergänzenden Unterlagen anfordern.
Eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit muss uns bis zum letzten Tag der vertraglich vereinbarten Karenzzeit (3, 7, 14 , 21, 42, 91 oder 182 Tage) durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angezeigt werden.
Sofern Sie ein Krankentagegeld mitversichert haben (Tarife KT, KTM, uni-KT oder uni-KTM), informieren Sie uns bitte telefonisch oder schriftlich, sobald absehbar ist, dass die Dauer
der Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte Karenzzeit (3, 7, 14 , 21, 42, 91 oder 182 Tage) übersteigt.
Fordern Sie ganz einfach und bequem online eine neue Chipkarte an.
Wir senden Ihnen sobald wie möglich eine neue Chipkarte zu. Aus technischen Gründen kann der Versand 4 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen.
Immer zum 01. Oktober wird die Beitragsrückerstattung für das vergangene, leistungsfreie Kalenderjahr ausgezahlt. Die schriftliche Mitteilung darüber erfolgt im September eines jeden Jahres.