Risikolebensversicherung: uniRISK

Eine hervorragende Absicherung für Ihre Familie oder Ihr Unternehmen. Im Fall der Fälle wird Ihre Versicherungssumme an Ihre Hinterbliebenen ausbezahlt. Wir versichern Ihr Leben, damit Sie sorglos in die Zukunft blicken können.

  • Versichert Ihr Leben. Volle Absicherung ab der ersten Beitragszahlung.
  • Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit. Sind Sie einmal auf Pflege angewiesen, müssen Sie sich nicht um Ihren Beitrag sorgen.
  • Nichtraucher im Vorteil. Profitieren Sie von günstigeren Beiträgen.

Unsere Leistungen für Sie: Risikolebensversicherung

Sicherheit

Anspruchsberechtigter Im Todesfall wird die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausbezahlt. Sie können diesen unabhängig von Ihren Erben wählen.

Inflationsschutz

Durch die Vereinbarung von dynamischen Erhöhungen sichern Sie sich gegen steigende Lebenshaltungskosten ab.

Flexibilität

Nachversicherungsgarantie

Der Versicherungsschutz kann bei privaten oder beruflichen Veränderungen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes oder Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie) angepasst werden. 

Verlängerungsoption

Innerhalb der ersten 10 Jahre können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängern.

Finanzieller Vorteil

Überschussbeteiligung

Die Beitragsverrechnung mit Überschüssen verringert die Höhe Ihres Beitrages.

Steuervorteil

Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.

 


Versorgungslücke im Überblick


Besonders jüngere Hinterbliebene haben meist nur Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente, die lediglich 25 % der bereits erreichten Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen beträgt und zudem auf 24 Monate befristet ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt der Staat die große Witwen-/Witwerrente, die auch nur 55 % der bereits erreichten Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen beträgt. Anspruchsberechtigt ist, wer

  • das 45. Lebensjahr vollendet hat (stufenweise Anhebung auf 47 Jahre) oder
  • erwerbsgemindert ist oder
  • ein Kind unter 18 Jahren erzieht / für ein behindertes Kind sorgt.

Hinterbliebene Kinder erhalten sogar nur 10 % an Halbwaisenrente.


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