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Homöopathie soll reine Privatleistung werden: Wie Sie am besten vorsorgen

Nürnberg, 20.10.2022

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat nach Medienberichten die Übernahme von homöopathischen Mitteln durch Krankenkassen infrage gestellt. Als Regelleistung wird sie heute schon nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Einige Krankenkassen erstatten sie jedoch als freiwillige Satzungsleistung. Dies soll künftig nach den Plänen der Bundesregierung nicht mehr möglich sein. Wer Alternativmedizin haben möchte, wird damit zum Selbstzahler. Ambulante Zusatzversicherungen bieten hierfür finanziellen Schutz. Beispielsweise werden von der uniVersa Krankenversicherung bis zu 90 Prozent der Kosten für Naturheilverfahren und Alternativmedizin durch Ärzte und Heilpraktiker, begrenzt auf 1.800 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren, übernommen. „Beim Abschluss sollte man darauf achten, dass die Leistungen nicht auf bestimmte Leistungsverzeichnisse wie Hufeland begrenzt sind", empfiehlt Gruppenleiter Thorsten Heiselbetz aus der Leistungsabteilung der uniVersa. Im Paket bieten ambulante Zusatzversicherungen oft noch weitere Leistungen an, etwa zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), Osteopathie, Sehhilfen und Laserbehandlung zur Behebung von Kurzsichtigkeit.

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