Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiko wird gemäß Art. 2 Nr. 22 Transparenz-VO ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung verstanden, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Vor diesem Hintergrund wird versucht, Nachhaltigkeitsrisiken durch entsprechende Vorkehrungen auf ein Minimum zu reduzieren.
Unsere Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken bilden keine eigene Risikokategorie, sondern sind in den von uns ohnehin zu berücksichtigenden Marktrisiken (z.B. Aktien- oder Zinsrisiko) enthalten. Sie werden daher bereits in unseren schon vorhandenen Risikostrategien berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir uns in unserer Anlagestrategie verschiedene Kriterien gesetzt, um ökologische und / oder soziale Merkmale zu beachten. Im Speziellen zählen hierzu:
- Verantwortungsbewusste Investitionen in nachhaltige Anlagen gemäß Global Compact der Vereinten Nationen, der weltweit größten und wichtigsten Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung, anhand der unter anderem auf Basis der bekannten Sustainable Development Goals (SDGs) ökologische und soziale Ziele gefördert werden.
- Ausschluss von Kapitalanlagen, die schwerste Kontroversen im Bereich Umweltschutz oder Kinder- und Zwangsarbeit (gem. ILO-Kernarbeitsnormen) aufweisen. (1)
- Eindeutige Ausschlusskriterien für Investments aus den Bereichen Kohleverstromung / -förderung, Tabakproduktion, Rüstungsgüter und kontroverse Waffen (ABC-Waffen, Landminen und Streubomben). (2)
- Ausschluss von Staaten, in denen eine eingeschränkte Religions- und Pressefreiheit herrscht.
- Im Hinblick auf unsere (Direkt-)Immobilien, Finanzierungen und extern gemanagte Anlagen wenden wir – oftmals aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Daten – alternative Strategien an. Neben Investitionen in erneuerbare Energien und energetische Sanierungen fördern wir bspw. gezielt die Vergabe von Darlehen an Wohnungsbaugenossenschaften, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Zudem verfügen unsere Partner im Bereich Beteiligungen und Spezialfonds beinahe ausnahmslos über Nachhaltigkeitssiegel, wie den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder das Siegel für Verantwortungsvolles Investieren der Vereinten Nationen (UN PRI).
Durch die Beachtung dieser Kriterien werden viele mögliche Nachhaltigkeitsrisiken bereits von Beginn an ausgeschlossen. Nähere Informationen und Angaben zu den zulässigen Grenzwerten finden sich in unserem Bericht zur sozialen Verantwortung (engl. Corporate Social Responsibility Report, CSR).
Was sind Nachhaltigkeitsfaktoren?
Als Nachhaltigkeitsfaktoren werden gemäß Art. 2 Nr. 24 Transparenz-VO Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung genannt.
Unsere Strategie zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Jede Investition kann nachteilige Auswirkungen auf diese Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Wird z.B. in Braunkohle investiert, hat dies eine nachteilige Auswirkung auf den CO2 Ausstoß und damit auf die Umwelt.
Unsere Strategie im Hinblick auf die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sieht vor, diese von Anfang an nach Möglichkeit zu vermeiden. Hierzu bestehen hinsichtlich unseres Anlageuniversums spezielle Restriktionen für Anlagen, die unseren Anforderungen an Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, an die Achtung von Menschenrechten sowie einer Bekämpfung von Korruption und Bestechung entgegenstehen und sich insofern nachteilig auf die genannten Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken könnten.
So darf beispielsweise in Unternehmen, für die schwerste Kontroversen im Bereich Umweltschutz vorliegen, nicht investiert werden. (1) Die Berücksichtigung akzeptabler Sozial- und Arbeitnehmerbelange wird zum Beispiel über ein Screening gemäß Global Compact der Vereinten Nationen sichergestellt. (3) Der Achtung von Menschenrechten sowie einer Bekämpfung von Korruption und Bestechung tragen wir u. a. unter Rückgriff auf den Freedom House Index Rechnung, anhand dessen sich sog. unfreie Staaten identifizieren und ausschließen lassen.
Da wir aufgrund unserer Kapitalanlagestrategie zum überwiegenden Teil in Assets investieren, die in Deutschland oder im europäischen Ausland belegen sind, spielen Faktoren wie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung lediglich eine untergeordnete Rolle im Hinblick auf nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen. Durch unser Screening können Gefahren, die sich aus der Nicht-Beachtung von Menschenrechten sowie aus mangelhaften Sozial- und Arbeitnehmerbelangen für die genannten Nachhaltigkeitsfaktoren ergeben könnten, zudem weitestgehend vermieden werden.
Aus unserer Sicht sind die derzeit für uns wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bei Investitionsentscheidungen in umwelt- und klimabezogenen Faktoren begründet. So besteht das übergeordnete Ziel unserer wirtschaftlichen Bemühungen darin, im Interesse aller künftigen Generationen verantwortungsvoll zu handeln. Mit Blick auf die unterschiedlichen Nachhaltigkeitsfaktoren sehen wir gerade den Klimawandel – und damit bspw. den Anstieg des Meeresspiegels, die Übersäuerung von Ozeanen oder den (z.T. extremen) Anstieg der Durchschnittstemperaturen – als Faktor, der alle Lebewesen auf der Erde betreffen wird. Eine Berücksichtigung von umwelt- und klimabezogenen Faktoren muss vor diesem Hintergrund höchste Priorität sowohl für unser eigenes unternehmerisches Handeln als auch für das unserer Partner, in die wir investieren, haben. Derzeit werden diese Faktoren noch durch die in unserer Anlagestrategie enthaltenen Ausschlusskriterien und Limite festgestellt und gewichtet.
Eine Quantifizierung / genauere Gewichtung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die genannten Nachhaltigkeitsfaktoren (bspw. in Form von CO2-Emissionen oder dem CO2-Fußabdruck) ist zum aktuellen Stand aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit noch nicht möglich. Eine explizite quantitative Berücksichtigung ist jedoch in Planung und soll im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben im Laufe des Jahres 2022 für die uniVersa Lebensversicherung a.G. umgesetzt werden (4); Die international anerkannte Initiative für Verantwortungsvolles Investieren der Vereinten Nationen (UN PRI) haben wir bereits unterzeichnet. (5)
Bewertung unserer Vergütungspolitik im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Als Mitglied des Arbeitgeberverbandes hat sich die uniVersa den Bestimmungen des Tarifvertrages für die Private Versicherungswirtschaft unterworfen und zahlt an ihre Angestellten fixe Vergütungen.
In unseren internen Vergütungsleitlinien sind insbesondere keine Bonifikationen für das Management von Nachhaltigkeitsrisiken vorgesehen. Zur Vermeidung von Fehlanreizen enthält die Vergütung des angestellten Innendienstes, inkl. der Führungskräfte und der Vorstandsmitglieder keine variablen Vergütungsbestandteile.
Im Bereich des Versicherungsvertriebes werden auch regulierte variable Vergütungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben gezahlt.
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Die Rahmenbedingungen für unsere Zielvereinbarungen im Vertrieb sind in unserer internen Incentivrichtlinie geregelt und umfassen keine Nachhaltigkeitsziele.
Die Vergütungspolitik steht daher im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.