-
Produkte
-
Kundenservice
-
- Kundenportal und RechnungsApp
- E-Health
- Versicherungs- und Vorsorge-Check
- Schadenratgeber Wasserschaden
- Gesundheitstelefon mediLine
- Auslandsnotruf
- Serviceportal für Privatversicherte
- Hilfe bei Rechnungen
- Kooperationspartner
- Pflegeratgeber
- Steuerliche Absetzbarkeit
- Beitragsrückerstattung
- Führendes Tarifwechselrecht
- Assistanceleistungen Sachversicherung
- Exklusiver Service im Schadenfall
-
-
-
-
-
-
- uniVersa

Pressemitteilungen
Unkrautbekämpfung kann verheerende Folgen
Nürnberg, 17.09.2025
Unkraut ist für viele Haus- und Gartenbesitzer ein ewiges Leid. Nicht selten greifen sie bei gepflasterten Wegen sowie Terrassenfugen zum Gasbrenner. Ein Praxisfall zeigt, wie wichtig es ist, das Hab und Gut richtig zu versichern.
Beim Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner entzündete sich durch ungünstigen Funkenflug blitzartig eine Hecke, die danach ein Carport und ein Wohngebäude in Brand setzte. Durch den Brandschaden und die Löscharbeiten ist das komplette Gebäude unbewohnbar und der Großteil des Hausrates unbrauchbar geworden.
Bedarfsgerechte Absicherung wichtig
Solche Schäden können schnell in die Millionenhöhe gehen. „Deshalb ist es wichtig, dass neben einer Wohngebäude- auch eine Hausratversicherung besteht und die Versicherungssumme jeweils ausreichend bemessen ist oder ein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa. Dann kann der Versicherer sofort einen finanziellen Vorschuss zum Kauf von dringend benötigten Alltagsgegenständen leisten und die Kostenzusage für eine auswärtige Unterbringung etwa in einer Ferienwohnung geben, wenn das Gebäude unbewohnbar ist. „Wir bieten unseren Versicherten auch einen Handwerkerservice oder beauftragen Sachverständige, die sie vor Ort unterstützen und notwendige Sanierungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen koordinieren“, so Bösl.
Einsatz von Gasbrennern gefährlich
Die Feuerwehr warnt eindringlich vor dem Abbrennen mit einem Gasbrenner. Wer ihn dennoch einsetzt, sollte die Umgebung beachten und ihn nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien wie Holz und Textilien einsetzen. Zudem sollte der angrenzende Boden von trockenem Laub und Ästen befreit werden und der Gasbrenner keinesfalls bei sehr trockenem und stark windigem Wetter eingesetzt werden. Zudem empfiehlt die Schadenexpertin bei Abschluss der Policen, darauf zu achten, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. „Sonst ist der Versicherer berechtigt, die Schadenzahlung je nach Schwere des Verschuldens anteilig zu kürzen oder in schwerwiegenden Fällen komplett abzulehnen“, so Bösl. Auch eine Privat- oder Haus- und Grundstückshaftpflicht ist wichtig, falls ein anderes Gebäude durch den Brand beschädigt wird oder Personen verletzt werden.
Artikel als PDF-Download

