Berufsunfähigkeitsversicherung: Angestellte & Selbstständige

Der uniVersa BerufsunfähigkeitsSCHUTZ garantiert Ihnen im Ernstfall ein regelmäßiges
Einkommen - auch wenn Sie Ihren Job wegen gesundheitlicher Probleme einmal nicht mehr ausüben können. Sichern Sie sich umfassend und zuverlässig ab.

  • Ausschluss der abstrakten Verweisung. Im Leistungsfall verweisen wir Sie nicht auf eine andere Tätigkeit, sofern Sie diese nicht konkret ausüben und verpflichten Sie nicht zu einer Umschulung.

  • Keine Wartezeiten und Meldefristen. Wir leisten rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit, wenn von Ihnen keine Karrenzzeit vereinbart wurde.

  • Nachversicherungsgarantie. Bauen Sie Ihre Rente beim Aufstieg, zum Beispiel beim Bestehen Ihrer Meisterprüfung, ohne erneute Gesundheitsprüfung aus.


Unsere Leistungen für Sie: Berufsunfähigkeitsschutz

Leistungen der uniVersa ExklusivSBU und uniVersa PremiumSBU

Umfangreich

  • Leistungsanspruch besteht bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Auch bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf BU-Leistung
  • Rentenzahlung rückwirkend ab dem 1. Tag der Berufsunfähigkeit, sofern keine Karenzzeit vereinbart ist
  • Auszahlung der BU-Rente erfolgt monatlich im Voraus
  • Zinslose Stundung Ihrer Beiträge während der Leistungsprüfung
  • Leistungsanspruch besteht bereits bei einem teilweisen (mind. 50%), beruflichen Tätigkeitsverbot durch Infektionsklausel für alle Berufe

 

Flexibel

  • Individuelle Vertrags- und Leistungsdauer
  • Verwendung der Überschüsse zur Beitragsverrechnung, verzinslichen Ansammlung oder Anlage in Investmentfonds
  • Vereinbarung einer Karenzzeit zur Beitragssenkung
  • Verlängerung der Vertragslaufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Erhöhung der Regelaltersgrenze möglich

 

Verbraucherfreundlich

  • Verzicht auf Kündigung und Vertragsanpassung bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung
  • Keine Verpflichtung zur Umschulung
  • Keine Meldepflicht bei Berufswechsel oder nachträglicher Aufnahme eines gefährlichen Hobbys
  • Verzicht auf Arbeitsplatzumorganisation bei abhängig Beschäftigten und Selbstständigen
  • Kein Arztzeugnis bei Vertragsabschluss bis 2.000 EUR garantierter Monatsrente 
  • Verzicht auf "abstrakte Verweisung"
  • Verzicht auf mögliche Beitragserhöhungen
  • Umfangreiche Nachversicherungsgarantien bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung 
  • Professionelle Unterstützung im Leistungsfall

 

Das Extra-Plus der uniVersa PremiumSBU

  • Leistung in voller Höhe auch im Falle vorübergehender Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit (sofern bereits 3 Monate arbeitsunfähig und Prognose für 3 weitere Monate; bis zu 36 Monate)
  • Wiedereingliederungshilfe bis zu 9.000 EUR mitversichert (mehrfache Beanspruchung möglich) 
  • Nachversicherungsgarantien ohne Anlass und ohne erneute Gesundheitsprüfung

Pflegeoption

Mit dem Baustein SBU PFLEGEplus können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung um einen zuverlässigen Pflegeschutz ergänzen. So sichern Sie sich doppelten finanziellen Schutz, falls Sie einmal auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Bei Eintritt des Pflegefalls während der festgelegten Vertragsdauer zahlen wir Ihnen zusätzlich zu Ihrer Berufsunfähigkeitsrente die vereinbarte Pflegerente - und diese sogar so lange Sie leben. 

Für die Absicherung stehen Ihnen zwei Pflegerentenhöhen zur Wahl:

  • 50 % Ihrer Berufsunfähigkeitsrente oder
  • 100 % Ihrer Berufsunfähigkeitsrente 


Pflegeschutzbeispiel


Nachversicherungsgarantie

Durch die Nachversicherungsgarantie lässt sich die getroffene Einkommensabsicherung mit wenig Aufwand und ohne erneute Gesundheitsprüfung lebensbegleitend ausbauen.

Beispiele:

  • Abschluss der Berufsausbildung
  • Bestehen der Meisterprüfung
  • Steigendes Einkommen
  • Heirat
  • Geburt Ihres Kindes

 

uniVersa PremiumSBU:

Auch ohne ein spezielles Ereignis können Sie 5, 10 und 15 Jahre nach Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung die Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen. 


Passen Sie Ihre Absicherung an Ihr Leben an


Karenzzeit - Senken Sie Ihren Beitrag!

Vereinbaren Sie eine Karenzzeit, wird der Beginn der Leistungspflicht um die entsprechende Anzahl von Kalendermonaten nach hinten verschoben.

Je länger die vereinbarte Karenzzeit ist, umso mehr sinkt der Beitrag.

Unter Berücksichtigung der individuellen Vermögensverhältnisse, der finanziellen Belastbarkeit sowie anderer Versorgungszahlungen, die trotz einer Berufsunfähigkeit zur Verfügung stehen würden (zum Beispiel Eingang noch ausstehender Honorare, Forderungen), können Karenzzeiten für Sie sinnvoll sein.

Die Karenzzeit im Leistungsfall:

  • Sie können die Karenzzeit für 6, 12, 18 oder 24 Monate vereinbaren.

  • Sie erhalten die Leistung der Berufsunfähigkeitsrente nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

  • Ab Eintritt der Berufsunfähigkeit sind Sie von allen Beiträgen befreit und dies unabhängig von einer vereinbarten Karenzzeit.

  • Endet die Berufsunfähigkeit während der Karenzzeit und tritt sie innerhalb der folgenden 24 Monate aus dem selben Grund erneut ein, so wird Ihnen die bereits abgelaufene Karenzzeit voll angerechnet.


Überschussanlage

Zusätzlich erhalten Sie Überschüsse, die Sie flexibel verwenden können. 

  • Reduzierung des eigenen Beitrages (Beitragsverrechnung),

  • Verzinsliche Ansammlung oder

  • Anlage in Investmentfonds.

    Mit der Fondsanlage profitieren Sie von den Renditechancen der Kapitalmärkte. Dabei stehen Ihnen folgende ausgesuchte Top-Fonds zur Auswahl.

Zu den Fonds


Produktvideo zum Berufsunfähigkeitsschutz


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