Unsere Leistungen für Sie: Berufsunfähigkeitsschutz
Leistungen der uniVersa ExklusivSBU und uniVersa PremiumSBU
Umfangreich
- Leistungsanspruch besteht bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit
- Auch bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf BU-Leistung
- Rentenzahlung rückwirkend ab dem 1. Tag der Berufsunfähigkeit, sofern keine Karenzzeit vereinbart ist
- Auszahlung der BU-Rente erfolgt monatlich im Voraus
- Zinslose Stundung Ihrer Beiträge während der Leistungsprüfung
- Leistungsanspruch besteht bereits bei einem teilweisen (mind. 50%), beruflichen Tätigkeitsverbot durch Infektionsklausel für alle Berufe
Flexibel
- Individuelle Vertrags- und Leistungsdauer
- Verwendung der Überschüsse zur Beitragsverrechnung, verzinslichen Ansammlung oder Anlage in Investmentfonds
- Vereinbarung einer Karenzzeit zur Beitragssenkung
- Verlängerung der Vertragslaufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Erhöhung der Regelaltersgrenze möglich
Verbraucherfreundlich
- Verzicht auf Kündigung und Vertragsanpassung bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung
- Keine Verpflichtung zur Umschulung
- Keine Meldepflicht bei Berufswechsel oder nachträglicher Aufnahme eines gefährlichen Hobbys
- Verzicht auf Arbeitsplatzumorganisation bei abhängig Beschäftigten und Selbstständigen
- Kein Arztzeugnis bei Vertragsabschluss bis 2.000 EUR garantierter Monatsrente
- Verzicht auf "abstrakte Verweisung"
- Verzicht auf mögliche Beitragserhöhungen
- Umfangreiche Nachversicherungsgarantien bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Professionelle Unterstützung im Leistungsfall
Das Extra-Plus der uniVersa PremiumSBU
- Leistung in voller Höhe auch im Falle vorübergehender Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit (sofern bereits 3 Monate arbeitsunfähig und Prognose für 3 weitere Monate; bis zu 36 Monate)
- Wiedereingliederungshilfe bis zu 9.000 EUR mitversichert (mehrfache Beanspruchung möglich)
- Nachversicherungsgarantien ohne Anlass und ohne erneute Gesundheitsprüfung
Nachversicherungsgarantie
Durch die Nachversicherungsgarantie lässt sich die getroffene Einkommensabsicherung mit wenig Aufwand und ohne erneute Gesundheitsprüfung lebensbegleitend ausbauen.
Beispiele:
- Abschluss der Berufsausbildung
- Bestehen der Meisterprüfung
- Steigendes Einkommen
- Heirat
- Geburt Ihres Kindes
uniVersa PremiumSBU:
Auch ohne ein spezielles Ereignis können Sie 5, 10 und 15 Jahre nach Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung die Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen.
Karenzzeit - Senken Sie Ihren Beitrag!
Vereinbaren Sie eine Karenzzeit, wird der Beginn der Leistungspflicht um die entsprechende Anzahl von Kalendermonaten nach hinten verschoben.
Je länger die vereinbarte Karenzzeit ist, umso mehr sinkt der Beitrag.
Unter Berücksichtigung der individuellen Vermögensverhältnisse, der finanziellen Belastbarkeit sowie anderer Versorgungszahlungen, die trotz einer Berufsunfähigkeit zur Verfügung stehen würden (zum Beispiel Eingang noch ausstehender Honorare, Forderungen), können Karenzzeiten für Sie sinnvoll sein.
Die Karenzzeit im Leistungsfall:
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Sie können die Karenzzeit für 6, 12, 18 oder 24 Monate vereinbaren.
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Sie erhalten die Leistung der Berufsunfähigkeitsrente nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.
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Ab Eintritt der Berufsunfähigkeit sind Sie von allen Beiträgen befreit und dies unabhängig von einer vereinbarten Karenzzeit.
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Endet die Berufsunfähigkeit während der Karenzzeit und tritt sie innerhalb der folgenden 24 Monate aus dem selben Grund erneut ein, so wird Ihnen die bereits abgelaufene Karenzzeit voll angerechnet.
Überschussanlage
Zusätzlich erhalten Sie Überschüsse, die Sie flexibel verwenden können.
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Reduzierung des eigenen Beitrages (Beitragsverrechnung),
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Verzinsliche Ansammlung oder
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Anlage in Investmentfonds.
Mit der Fondsanlage profitieren Sie von den Renditechancen der Kapitalmärkte. Dabei stehen Ihnen folgende ausgesuchte Top-Fonds zur Auswahl.
Zu den Fonds