Private Krankenversicherung: Sinnvolle Ergänzungen

Sie möchten Ihren Versicherungsschutz individuell nach Ihren Wünschen erweitern? Unsere Ergänzungstarife runden Ihre private Krankenversicherung optimal ab. Profitieren Sie auch hier von unserer ausgezeichneten uniVersa-Qualität.


Garantierte Beitragsreduzierung im Alter (uni-BE|flex)

Unsere Beitragsentlastungskomponente uni-BE|flex garantiert Ihnen für Ihre private Krankenversicherung bei der uniVersa eine individuell vereinbarte Beitragsreduzierung im Alter. So haben Sie die Möglichkeit, Ihren Beitrag sogar auf 0 Euro zu reduzieren. uni-BE|flex ist arbeitgeberzuschussfähig und im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes steuerlich absetzbar.

Profitieren Sie ab dem 67. Lebensjahr Monat für Monat von Ihrer vereinbarten Beitragsentlastung – auf Wunsch sogar bereits ab dem 63. Lebensjahr.


Unsere uni-BE|flex-Leistungen

Garantierte Beitragsreduzierung

Ab dem 67. Lebensjahr.

Vorgezogener Entlastungsbeginn

Ab dem 63. Lebensjahr möglich.

Steuerfreiheit

Monatliche Beitragsentlastung im Alter ist abgeltungssteuerfrei.

Anpassung/Dynamik des Reduktionsbetrages

Werterhalt durch dynamische Anpassung des Reduktionsbetrages vor Beginn der Beitragsentlastung.

Individuelle Erhöhung/Senkung der vereinbarten Entlastung bis zum Reduktionsbeginn möglich.

Erhöhung des Reduktionsbetrages Dynamische Erhöhung der Beitragsentlastung erstmals zum 72. Lebensjahr und danach alle 5 Jahre um 10 % des bei Reduktionsbeginn geltenden Reduktionsbetrages. Ohne Zusatzbeitrag. 
Besonderheiten

Im Rahmen der maximal möglichen Entlastung kann sogar der Beitrag für uni-BE|flex mit entlastet werden.

Berechnen Sie Ihre Beitragsreduzierung im Alter

Sie können Ihren individuellen Beitragsaufwand für unsere Beitragsentlastungskomponente uni-BE|flex unter Berücksichtigung von möglichen Steuereffekten/Arbeitgeberzuschüssen berechnen. 

Die Eingabe von persönlichen Daten, wie Name und Adresse, sind nicht erforderlich.

 

BE|flex-Rechner (IVFP)


Krankentagegeld

Unsere uni-KT-Leistungen

Leistungsdauer

Ohne zeitliche Begrenzung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit.

Zahlung des vereinbarten Krankentagegelds

Nach der vereinbarten Karenzzeit bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfallfolgen.

Allgemeine Leistungsanpassung

Alle zwei Jahre Anpassung entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung möglich. Ohne Risikoprüfung und Wartezeiten.

Besondere Leistungsanpassung

Individuelle Erhöhung bei Änderung des Nettoeinkommes oder Entgeltfortzahlung. Ohne Risikoprüfung und Wartezeiten innerhalb von zwei Monaten ab Änderung.

Karenzzeiten für Selbständige

uni-KT 15: Leistungen ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

uni-KT 22: Leistungen ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

uni-KT 29: Leistungen ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Karenzzeiten für Arbeitnehmer und  Selbständige

uni-KT 43: Leistungen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

uni-KT 92Leistungen ab dem 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

uni-KT 183Leistungen ab dem 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit.


Pflegeergänzung


Unsere uni-PV plus 50-Leistungen

monatliches Pflegegeld
(z. B. Pflege durch Angehörige)
158,00 EUR im Pflegegrad 2,
272,50 EUR im Pflegegrad 3,
364,00 EUR im Pflegegrad 4,
450,50 EUR im Pflegegrad 5
monatliche Pflegesachleistungen (Pflege durch Fachkräfte)  362,00 EUR im Pflegegrad 2,
681,50 EUR im Pflegegrad 3,
846,50 EUR im Pflegegrad 4,
1.047,50 EUR im Pflegegrad 5
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 20 EUR monatlich
technische Pflegehilfsmittel der gesetzlichen Pflegeversicherung mitversichert
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bis zu 2.000 EUR je Maßnahme
ambulant betreute Wohngruppen 107 EUR monatlich
Verhinderungspflege bis zu 806 EUR jährlich in den Pflegegraden 2-5
Kurzzeitpflege bis zu 887 EUR jährlich in den Pflegegraden 2-5
monatliche Leistung für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege

344,50 EUR im Pflegegrad 2,
649 EUR im Pflegegrad 3,
806 EUR im Pflegegrad 4,
997,50 EUR im Pflegegrad 5

monatliche Leistung für stationäre Pflege im Pflegeheim

62,50 EUR im Pflegegrad 1,
385,00 EUR im Pflegegrad 2*,
631,00 EUR im Pflegegrad 3*,
887,50 EUR im Pflegegrad 4*,
1.002,50 EUR im Pflegegrad 5`*

* zusätzlich wird der ab 01.01.2022 gewährte monatliche Leistungszuschlag gemäß § 43c SGB XI in Höhe von 5, 25, 45 bzw. 70 Prozent des ´individuellen pflegebedingten Eigenanteils des jeweiligen Pflegeheims erhöht. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden.

Entlastungsbetrag 62,50 EUR monatlich (zweckgebunden)
Besonderheiten Keine Begrenzung der Leistung auf den Rechnungsbetrag

Automatische Anpassung bei Leistungsveränderungen der Pflegepflichtversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Altersbegrenzung – auch im Leistungsfall

uniVersa-Infoline

Telefonische Beratung zum Thema Pflege über unser Gesundheitstelefon mediLine.

Unsere uni-PV plus 100-Leistungen für Sie

monatliches Pflegegeld
(z. B. Pflege durch Angehörige)
316,00 EUR im Pflegegrad 2,
545,00 EUR im Pflegegrad 3,
728,00 EUR im Pflegegrad 4,
901,00 EUR im Pflegegrad 5
monatliche Pflegesachleistungen (Pflege durch Fachkräfte) 724,00 EUR im Pflegegrad 2,
1.363,00 EUR im Pflegegrad 3,
1.693,00 EUR im Pflegegrad 4,
2.095,00 EUR im Pflegegrad 5
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 EUR monatlich
technische Pflegehilfsmittel der gesetzlichen Pflegeversicherung mitversichert
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bis zu 4.000 EUR je Maßnahme
ambulant betreute Wohngruppen 214 EUR monatlich
Verhinderungspflege bis zu 1.612 EUR jährlich in den Pflegegraden 2-5
Kurzzeitpflege bis zu 1.774 EUR jährlich in den Pflegegraden 2-5
monatliche Leistung für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege

689 EUR im Pflegegrad 2,
1.298 EUR im Pflegegrad 3,
1.612 EUR im Pflegegrad 4,
1.995 EUR im Pflegegrad 5

monatliche Leistung für stationäre Pflege im Pflegeheim

125,00 EUR im Pflegegrad 1,
770,00 EUR im Pflegegrad 2*,
1.262,00 EUR im Pflegegrad 3*,
1.775,00 EUR im Pflegegrad 4*,
2.005,00 EUR im Pflegegrad 5*

* zusätzlich wird der ab 01.01.2022 gewährte monatliche Leistungszuschlag gemäß § 43c SGB XI in Höhe von 5, 25, 45 bzw. 70 Prozent des ´individuellen pflegebedingten Eigenanteils des jeweiligen Pflegeheims verdoppelt. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden.

Entlastungsbetrag 125 EUR monatlich (zweckgebunden)
Besonderheiten

Keine Begrenzung der Leistung auf den Rechnungsbetrag

Automatische Anpassung bei Leistungsveränderungen der Pflegepflichtversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Altersbegrenzung – auch im Leistungsfall

uniVersa-Infoline

Telefonische Beratung zum Thema Pflege über unser Gesundheitstelefon mediLine.


Pflegetagegeld


Unsere uni-PT-Komfort-Leistungen

Leistung im Pflegegrad 4

50 % des vereinbarten Pflegetagegeldes.

Leistung im Pflegegrad 5

100 % des vereinbarten Pflegetagegeldes.

Beitragsfreiheit im Leistungsfall

Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 4.

Zusatzleistungen

Doppelte Leistung bis zum 65. Lebensjahr, wenn davor Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall eingetreten ist.

Doppelte Leistung, wenn im Haushalt des Pflegebedürftigen noch minderjährige Kinder versorgt werden müssen.

Sonderzahlung

Zehnfacher Tagessatz bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 bzw. 5. Danach alle zwei Jahre.

Auszahlung

Monatlich im Voraus. Ohne Kostennachweise und ohne zeitliche Begrenzung.

Dynamische Erhöhung

Regelmäßige Anpassung, auch wenn der Leistungsfall bereits eingetreten ist. Ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersbegrenzung.

Optionsrechte

Option auf Umstellung in den Tarif uni-PT-Premium ohne erneute Risikoprüfung.

uniVersa-Infoline

Telefonische Beratung zum Thema Pflege über unser Gesundheitstelefon mediLine.

Unsere uni-PT-Premium-Leistungen

Leistung im Pflegegrad 1

10 % des vereinbarten Pflegetagegeldes.

Leistung im Pflegegrad 2

30 % des vereinbarten Pflegetagegeldes.

Leistung im Pflegegrad 3

60 % des vereinbarten Pflegetagegeldes.

Leistung im Pflegegrad 4

80 % des vereinbarten Pflegetagegeldes.

Leistung im Pflegegrad 5

100 % des vereinbarten Pflegetagegeldes.

Beitragsfreiheit im Leistungsfall

Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 4.

Zusatzleistungen

Doppelte Leistung bis zum 65. Lebensjahr, wenn davor Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall eingetreten ist.

Doppelte Leistung, wenn im Haushalt des Pflegebedürftigen noch minderjährige Kinder versorgt werden müssen.

Sonderzahlung

Zehnfacher Tagessatz bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 bzw. 5. Danach alle zwei Jahre.

Auszahlung

Monatlich im Voraus. Ohne Kostennachweise und ohne zeitliche Begrenzung.

Dynamische Erhöhung

Regelmäßige Anpassung, auch wenn der Leistungsfall bereits eingetreten ist. Ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersbegrenzung.

uniVersa-Infoline

Telefonische Beratung zum Thema Pflege über unser Gesundheitstelefon mediLine.


Krankenhaus- & Kurtagegeld

Unsere uni-KSKT-Leistungen

Leistungsdauer

Erstattung für jeden Tag einer vollstationären Unterbringung. Auch bei Aufenthalten in einer Kuranstalt oder Sanatorium (maximal 23 Tage innerhalb von drei Kalenderjahren.

Begleitperson

Doppelter Tagessatz bei Begleitung eines Kindes bis zum 15. Lebensjahr durch ein (Groß-) Elternteil während einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus.

Entbindungspauschale

10 Tagessätze nach einer Entbindung.

Bonus

Erhöhung der Auszahlung um einen zusätzlichen Bonus von 50 % für Aufenthalte von bis zu maximal 7 Tagen in einem Kalenderjahr.


Auslandsreisekrankenversicherung

Unsere uni-RD-Leistungen

Weltweiter Versicherungschutz

Kosten für akut eintretende Krankenheiten und Unfälle bis zu zwei Monaten.

Ambulante Behandlung

Untersuchung durch Ärzte und Fachärzte.

Stationäre Behandlung

Privatstation und Wahlleistungen.

Zahnärztliche Behandlung

Akut notwendig werdende Instandsetzung für Zahnersatz.

Krankenrücktransport

Medizinisch sinnvoller und wirtschaftlich vertretbarer Rücktransport ins Inland – einschließlich der Aufwendungen für eine mitversicherte Begleitperson.

Bestattungs- und Überführungskosten

Bis 10.300 EUR.

Auslandsnotruf

Sie erreichen unseren telefonischen Informationsdienst rund um die Uhr.


Kurtagegeld

Unsere uni-KU-Leistungen

 Voraussetzung

Nur in Verbindung mit einem Tarif mit Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung.

Leistungsdauer

Erstattung für jeden Tag – auch Sonn- und Feiertage – bei Aufenthalt in einem Sanatorium oder einer Kurklinik. Bis zu 28 Tagen innerhalb von zwei Kalenderjahren.

Zahlung des vereinbarten Kurtagegelds

Bei ärztlich verordneten Kur- und Sanatoriumsbehandlungen.

Besonderheiten

Kurtagegeld bis zu 6 Wochen, wenn Kur innerhalb von einem Monat nach mindestens 14-tägigem Krankenhausaufenthalt beginnt.


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