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Berufsunfähigkeitsschutz - 
wichtiger denn je!

 

 

 

Haben Sie das gewusst: 
Bereits
jede 4. Rente wird in Deutschland wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gezahlt !

 

Dabei spielen Unfälle für den Eintritt der Berufsunfähigkeit nur eine untergeordnete Rolle: In 90 % aller Fälle beenden Krankheiten die berufliche Laufbahn. Und dieses Schicksal kann jeden ereilen!

Wer sich dann ausschließlich auf die gesetzliche Absicherung verlässt, bewegt sich auf sehr dünnem Eis !

Hinzu kommt, dass durch die seit dem Jahr 2001 geltende Reform diese Situation sich nochmals verschlechtert, da es nur noch eine Rente wegen Erwerbsminderung gibt. Diese wird maximal  55 % des Netto-Einkommens betragen! 

 

 

Die folgende Tabelle zeigt die neue gesetzliche Versorgung im einzelnen:

Zeitliche Einsatzfähigkeit pro Tag, unabhängig von der Tätigkeit

Erwerbsminderung

Rente in % des Nettoeinkommens

6 Stunden und mehr

nicht anerkannt

0 %

mind. 3, aber weniger als 6 Stunden

Teilweise

25 – 30 %

weniger 3 Stunden

Volle

50 – 55 %

 

Die Produktmerkmale der aktuellen uniVersa-BUZ  im Überblick:

  • Faire Beiträge durch Berufsgruppendifferenzierung

  • Weltweiter Versicherungsschutz

  • Starthilfe bei Wiedereingliederung in Berufsleben

  • Bei Einkommenserhöhung Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung

  • Berufsunfähigkeitsleistungen ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % bzw. einer 
    Berufsunfähigkeit infolge von Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe 1

  • Leistungen bereits ab 1. Tag der Berufsunfähigkeit

  • Rentenzahlungen monatlich im voraus

  • Keine Leistungseinschränkungen bei verspäteter Meldung des BU-Falls

  • Zinslose Stundung der Beiträge während der Leistungsprüfung

  • BU-Prognose-Zeitraum beträgt 6 Monate

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung

  • Zahlreiche berufsspezifische Regelungen

  • Keine Arztanordnungsklausel

  • und vieles mehr.

2 Tipps für Sie:

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Informationsanforderung

Sorgen Sie rechtzeitig für den Fall des Falles vor. Mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) der uniVersa Lebensversicherung a.G. Gerne unterbreiten wir Ihnen einen persönlichen Vorschlag. Sie werden staunen, wie günstig eine ideale Absicherung Ihrer Arbeitskraft und Ihres Einkommens mit der leistungsstarken BUZ der uniVersa ist.
Schreiben Sie uns einfach, welchen Versorgungsbedarf Sie haben, und wir bieten Ihnen die dafür passende Lösung! Einfach hier anklicken.


 

Unser Service für Sie: Die aktuellen gesetzlichen Regelungen kurz im Überblick:

Bei einem Rentenbeginn vom 1. 1. 2001 an gibt es nur noch die Rente wegen Erwerbsminderung. Sie wird in Abhängigkeit von der ärztlich festgestellten Leistungsfähigkeit als Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung geleistet. Entscheidend ist grundsätzlich die gesundheitliche Leistungsfähigkeit unter den üblichen Bedingungen des sog. allgemeinen Arbeitsmarktes, die in täglichen Arbeitsstunden (bezogen auf eine 5-Tage-Woche) festgestellt wird. Im Gegensatz zur bisherigen Rente wegen Berufsunfähigkeit kommt es bei der abgestuften Rente wegen Erwerbsminderung auf einen erreichten beruflichen Status nicht an. Das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, das zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten unterscheidet, wird durch eine abgestufte Rente wegen Erwerbsminderung abgelöst. Dabei wird unterschieden zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Die Prüfung, ob eine zumutbare andere Tätigkeit (sog. Verweisungstätigkeit) mit ähnlichen beruflichen Anforderungen verrichtet werden kann, entfällt. Einen Berufsschutz gibt es, abgesehen von der Vertrauensschutzregelung für vor dem 2.1. 1961 Geborene, also nicht mehr. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres geleistet. Die Neuregelungen umfassen auch die Altersrente wegen Schwerbehinderung und Maßnahmen im Bereich der Rehabilitation.

Gesetzliche Rentenhöhen

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird – wie bisher die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit – aus allen bis zum Eintritt der vollen Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten errechnet. Tritt die volle Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr ein, wird zuzüglich noch eine Zurechnungszeit gewährt. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung entspricht der halben Vollrente.
Bei Inanspruchnahme einer Rente wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des
63. Lebensjahres sind Rentenabschläge hinzunehmen. Diese Abschläge werden vom 1.1.2001 an stufenweise eingeführt. Für jeden Kalendermonat, für den die Rente wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 63. Lebensjahres beansprucht wird, beträgt der Rentenabschlag 0,3 %. Beginnt diese Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres, beträgt der Rentenabschlag bis zu 10,8 % !

FAZIT: 
Die gesetzliche Versorgung wird auf das Nötigste beschränkt und Eigenvorsorge ist in jedem Fall angesagt. Sorgen deshalb auch Sie rechtzeitig vor!
Und zwar mit einer leistungsstarken Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der uniVersa Lebensversicherung a.G.

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